Das ENSI überwacht den Betrieb der Kernanlagen
Inspektionen
Das ENSI prüft die Berichterstattung der Betreiber, führt regelmässige Aufsichtsgespräche durch und kontrolliert die Kernanlagen inklusive deren Organisation und Betrieb durch jährlich über 400 Inspektionen vor Ort. Das ENSI lässt für sicherheitsrelevante Positionen in Kernanlagen nur Personen zu, die über die notwendigen Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen.
Revision
Jedes Kernkraftwerk führt jährlich im Sommer eine mehrwöchige Revision durch, während der Unterhaltsarbeiten und Reparaturen im Werk durchgeführt werden. Gleichzeitig wird Brennstoff erneuert. Diese Revisionsstillstände der Kernkraftwerke werden vom ENSI begleitet und überwacht.
Strahlenüberwachung
Das ENSI überwacht – zum Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umwelt – die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten. Es kontrolliert die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen und die Einhaltung der Abgabelimiten. Es ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung und des Werkpersonals.
Sicherheitsbewertung
Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer umfassenden Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Massnahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab. In jährlichen Berichten über die Sicherheit der Kernanlagen, den Strahlenschutz und die gesammelten Erfahrungen aus Betrieb und eigener Forschung legt das ENSI Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.
Das ENSI begutachtet die Kernanlagen
Grundlagen
Die Begutachtung und Überwachung von Kernanlagen basiert auf Gesetzen, Richtlinien und technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Darin sind die Sicherheitsanforderungen und die Kriterien, nach denen sich die Beurteilung des ENSI richtet, transparent dargestellt. Die Grundlagen und Richtlinien werden vom ENSI nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. In den Richtlinien werden zum Beispiel Strahlenschutzziele beim Betrieb von Kernanlagen vorgegeben, die Berichterstattung über den Betrieb oder die Organisation von Kernkraftwerken geregelt und die Anforderungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt.
Gutachten
Das ENSI erstellt Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen – beispielsweise werden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen aller Kernkraftwerke vom ENSI beurteilt und die Ergebnisse mit allfälligen Auflagen in einem Gutachten festgehalten. Das Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager stützt sich auf die Sicherheitsgutachten des ENSI ab.
Freigaben
Anträge für die Änderungen von Kernanlagen, die durch bestehende Betriebsbewilligungen abgedeckt sind, behandelt das ENSI und erteilt bei positivem Entscheid eine Freigabe. Beispiele dafür sind Änderungen an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten und Systemen oder Änderungen von technischen Spezifikationen.