Kernkraftwerke in der Schweiz müssen über ihre ganze Lebensdauer mehr als nur die minimalen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI besteht darauf, dass die Betreiber dafür sorgen, dass ihre Anlagen bis zum letzten Betriebstag über zusätzliche Sicherheitsmargen verfügen.