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Organisation des ENSI

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.

Die Organisation des ENSI ist im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.

Die Organe des ENSI sind:

  • der ENSI-Rat,
  • die Geschäftsleitung,
  • die Revisionsstelle,

Der ENSI-Rat ist das unabhängige, strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Die Mitglieder des ENSI-Rates werden vom Bundesrat gewählt und sind diesem direkt unterstellt. Der Bundesrat bestimmt auch den Präsidenten oder die Präsidentin des ENSI-Rates.

Die Geschäftsleitung ist das operative Organ und steht unter der Leitung eines Direktors oder einer Direktorin.

Die Revisionsstelle wird jeweils für die Dauer von vier Jahren vom Bundesrat gewählt. Die Amtsdauer kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.

Das ENSI ist in Bereiche und Sektionen gegliedert. Das Organisationsreglement legt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.

Bestandteil des Organisationsreglements ist das Organigramm.


News

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    Der ENSI-Rat informierte sich über die nukleare Sicherheit in Finnland und Schweden

    Im Herbst 2024 traf sich der ENSI-Rat mit der finnischen Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) und der schwedischen Behörde für Strahlenschutz (SSM). Zudem stand in Finnland ein Besuch der Kernkraftwerke am Standort Olkiluoto auf dem Programm. Das wesentliche Ziel der Gespräche mit den Aufsichtsbehörden lag in der generellen Diskussion des Langzeitbetriebs von Kernkraftwerken…

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    ENSI-Rat beschliesst neue Compliance-Politik für das ENSI

    Der ENSI-Rat hat eine Compliance-Politik für das ENSI verabschiedet. Sie bildet den Rahmen für ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO 37301 orientiert. Damit setzt das ENSI das Anliegen des Bundesrats um, ausgelagerte Organisationen mit einem umfassenden CMS auszustatten.

  • Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023
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    Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates

    Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI als kompetent und wirksam.


Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Verhinderung von Sabotage und Entwendung im Überblick

    Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage, gewaltsamen Einwirkungen oder Entwendung muss auf einer in die Tiefe gestaffelten Abwehr beruhen, welche bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Massnahmen beinhaltet. Mit meiner Sektion überprüfen wir die in den Kernanlagen vorhandenen Massnahmen auf der Basis nationaler und internationaler Anforderungen. Zur Festlegung der Gefährdung tauschen wir Informationen mit dem Nachrichtendienst…

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    Inspektion ohne Ankündigung

    Werksinspektorin des ENSI, zuständig für das KKW Beznau. Jede Woche mache ich einen Kontrollbesuch im Kernkraftwerk, ohne Voranmeldung. Mich interessiert alles, auch die umgefallene Leiter, über die man stolpern kann. Inspektoren wissen dank Ausbildung und Erfahrung, wo sie hinschauen müssen. Wir gehen nahe ran, um kein Detail zu übersehen, wahren dabei aber die kritische Distanz…

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    Nachrüstungen im Blick

    «Kernkraftwerke werden periodisch mit moderner Technik nachgerüstet, wie hier in Beznau. Ich prüfe mit meiner Sektion in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, ob elektro- bzw. leittechnische Nachrüstungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und einwandfrei umgesetzt werden. Erst dann erteilen wir die Freigabe für den Betrieb. Wir lassen uns dabei von keiner Seite unter Druck setzen. Sicherheit geht vor.»