Das ENSI soll die Kompetenz erhalten, Auflagen im Kernenergiebereich verbindlich und abschliessend zu formulieren. Dies ist eine der Empfehlungen im Bericht der IRRS-Mission der IAEA, der bisher erst im Entwurf vorliegt. Zudem soll das ENSI die Befugnis erhalten, bindende regulatorische Vorgaben zu erlassen.
Weiter sollen bei Bewilligungsverfahren „alle Behörden und Kommissionen ihre Stellungnahmen direkt beim ENSI einspeisen, bevor dieses entscheidet.“ Dies soll in einer offenen und transparenten Weise erfolgen, um dem ENSI eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
ENSI begrüsst IAEA-Empfehlungen
„Es ist nun Sache des UVEK und der politischen Instanzen, diese Empfehlungen und deren Umsetzung zu prüfen“, erklärt ENSI-Direktor Hans Wanner. „Wir als Aufsichtsbehörde begrüssen die Empfehlungen und sind der Meinung, dass sich damit die Bewilligungs- und Auflagenprozesse transparenter und plausibler gestalten lassen“.
Die IRRS-Mission hat bei ihrer im November des vergangenen Jahres durchgeführten Überprüfung der Schweizer Aufsichtsbehörde zudem festgestellt, dass das ENSI unabhängig ist. Mit der Umbildung der Aufsichtsbehörde in eine von UVEK und dem Bundesamt für Energie BFE unabhängige und öffentlich-rechtliche Anstalt sei „eine zentrale Forderung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit erfüllt.“ Dieses fordert eine effektive Trennung der Sicherheitsbehörden von denjenigen Stellen, die sich mit der Energiepolitik und der Nutzung der Kernenergie befassen.
IAEA identifiziert Verbesserungsbedarf bei Kompetenzregelung
Trotzdem erkannten die Experten Verbesserungsbedarf im Bereich der schweizerischen Gesetzgebung. Das UVEK ist die Bewilligungsbehörde für Kernanlagen (mit Ausnahme von Rahmenbewilligungsgesuchen). Für seinen Entscheid holt es zu den Bewilligungsgesuchen die Stellungnahmen des ENSI und zusätzlich auch der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS ein.
“Die IRRS-Mission empfiehlt, dass wichtige Behörden, Kommissionen und Ausschüsse, die sich mit nuklearen Sicherheitsfragen befassen, wie beispielsweise die KNS, ihre Empfehlungen und Gutachten direkt beim ENSI einreichen, bevor dieses abschliessend entscheidet“, hält Jean-Christophe Niel, Leiter der IRRS-Mission, fest. „Dies sollte in einer offenen und transparenten Form geschehen, um dem ENSI einen fundierten Entscheid zu ermöglichen.“
Mangelnde Fachkompetenz beim Entscheid
Der Entscheidprozess für die Bewilligung ist nach Auffassung der IRRS gesetzlich ungenügend geregelt. Das Team kritisiert insbesondere, dass der endgültige Entscheid bei einer Stelle liegt, die keine nukleare Fachkompetenz hat und aufgrund der international geforderten Unabhängigkeit der Sicherheitsaufsicht auch keine benötigt.
In diesem Punkt widerspricht der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts den internationalen Vorgaben. Hans Wanner blickt voraus: „Nach Vorliegen der endgültigen Fassung des Berichts werden wir die Umsetzung der Empfehlungen der Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation umgehend an die Hand nehmen. Der Entscheid über allfällige Änderungen in Gesetzen liegt aber beim Gesetzgeber.“
Empfehlungen im Original
R1 Recommendation: The government should consider providing ENSI with the authority to issue regulatory requirements.
R5 Recommendation: Government should ensure that relevant authorities, commissions and committees, involved in nuclear safety matters, provide its recommendations and advice directly to the ENSI before it issues its final decision. This should be done in an open and transparent manner, in order to allow ENSI to make an informed decision.
R6 Recommendation: The government should revise relevant legislation in order to provide ENSI with the authority to formulate binding conditions on nuclear safety, security and radiation protection. This should be fully reflected in various licenses, orders or in their amendments whenever it is necessary before or after the issuance of the authorization.
Definitiver Bericht folgt voraussichtlich im April
Das ENSI wird den vollständigen IRRS-Bericht veröffentlichen, sobald er von der IAEA fertiggestellt ist. Dies wird voraussichtlich anfangs April der Fall sein.