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Kernkraftwerke sind ausreichend geschützt gegen Flugzeugabstürze

Der rege Flugverkehr am Schweizer Himmel beunruhigt etliche Anwohner von Kernkraftwerken. Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz einen hohen Schutzgrad bei vorsätzlichen Flugzeugabstürzen aufweisen. Ein absoluter Schutz der Anlagen ist aber nicht möglich.

Bild: Solche Modelle dienten zur Analyse eines Flugzeugabsturzes.

Über der Schweiz herrscht täglich ein reger Flugverkehr. Mehrere Kernanlagen befinden sich im mittleren An- und Abflugbereich des Flughafens Zürich-Kloten. Da drängt sich die Frage auf, wie es um die Sicherheit der Kernanlagen gegenüber einem Flugzeugabsturz steht.

Nach den Flugzeugattentaten vom 11. September 2001 in den USA hatte sich das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Das ENSI verlangte von den Betreibern eine vertiefte Analyse zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlich herbei geführten Absturz von Verkehrsflugzeugen.

Die Analyse wurde mit aktuellen Methoden, Modellen und Datenmaterial durchgeführt. Es wurden alle weltweit eingesetzten Flugzeugtypen, deren Triebwerke, Treibstoffmengen, unterschiedliche Geschwindigkeiten und weitere Anflugbedingungen berücksichtigt. Zudem wurde postuliert, dass ein Absturz eines Verkehrsflugzeuges vorsätzlich und mit hoher Geschwindigkeit treffgenau herbeigeführt werde.

In Flugsimulatoren mussten erfahrene schweizerische Linienpiloten unter dem Beisein des ENSI und dessen Experten simulierte Anflüge auf Kernkraftwerke mit unterschiedlichen Annahmen ausführen.

ENSI-Bericht nach 9/11

Das ENSI erstellte dazu eine technische Stellungnahme, die es im April 2003 an einer Medienkonferenz vorstellte und erläuterte. Auf seiner Website hat es den Bericht zum vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturz veröffentlicht. Dieser Bericht enthält qualitative Angaben. Die quantitativen Ergebnisse der Untersuchungen sind aus verständlichen Gründen der Sicherung geheim.

Das Fazit des Berichts: Die Analysen haben bei den schweizerischen Kernkraftwerken einen hohen Schutzgrad bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz aufgezeigt. Ein absoluter Schutz ist aber nicht möglich. Neue Kernkraftwerke, die heute im Bau sind, sind gegenüber einem Flugzeugabsturz noch besser geschützt, d.h. die Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze infolge eines Flugzeugabsturzes ist äusserst gering.

Im ENSI-Bericht heisst es zusammenfassend:

Beim Aufprall auf ein Kernkraftwerk wird ein Flugzeug – anders als bei den Anschlägen auf das World Trade Center – bereits ausserhalb des Gebäudes fast völlig zerstört. Ausserdem bestätigen neuere internationale Experimente und Analysen, dass die aus massivem Stahlbeton gebauten Reaktorgebäude einer deutlich grösseren Belastung standhalten, als bisher nachgewiesen wurde.

Da alle schweizerischen Kernkraftwerke über autarke, gebunkerte Notstandsysteme verfügen, weisen sie weltweit gesehen einen sehr hohen Sicherheitsstand auf. Diese zusätzlichen Sicherheitssysteme erhöhen auch den Schutzgrad bei einem Flugzeugabsturz.

Für die schweizerischen Kernkraftwerke können aus den Analysen folgende Erkenntnisse abgeleitet werden:

  • Die Grenzlast-Untersuchungen für die neueren schweizerischen Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt zeigen, dass deren sicherheitsrelevante Gebäude einen Vollschutz gegen die Absturzfolgen eines modernen, voll betankten Langstrecken-Verkehrsflugzeugs bei hoher Geschwindigkeit aufweisen. Damit verfügen beide Anlagen über einen deutlich höheren Schutzgrad, als aufgrund der behördlichen Forderungen bei ihrer Projektierung in den 70er Jahren verlangt wurde. Damals war ein Vollschutz gegen eine Boeing 707 mit Resttreibstoff und einer Geschwindigkeit von 370 km/h gefordert worden. Die probabilistischen Untersuchungen für ein Spektrum von möglichen Flugzeugtypen und Anfluggeschwindigkeiten weisen aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung von Radioaktivität aufgrund eines Flugzeugabsturzes sehr niedrig ist.
  • Für die älteren schweizerischen Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg bestand bei ihrer Erstellung keine Auslegungsanforderung bezüglich eines Flugzeugabsturzes. Die Grenzlast-Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Auslegung gegen den Absturz einer Boeing 707, wie sie bei der Projektierung der neueren Schweizer Anlagen gefordert wurde, erfüllt wird. Darüber hinaus bestehen weitere Sicherheitsreserven. Die Ergebnisse der probabilistischen Analysen für den Fall eines Flugzeugabsturzes zeigen, dass auch die nachgerüsteten, flugzeugabsturzsicheren Notstandsysteme und die räumliche Trennung von Sicherheitseinrichtungen zu einer niedrigen Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung von Radioaktivität beitragen.“

Geschwindigkeit ist entscheidend

Die Analysen zeigen, dass bei einem Aufprall eines Flugzeugs auf ein Gebäude die Fluggeschwindigkeit entscheidender ist als das Gewicht. Der Aufprall muss mit einer erhöhten bis hohen Geschwindigkeit erfolgen, damit eine lokale Durchdringung des Reaktorgebäudes möglich ist. Bei einem vorsätzlich herbeigeführten Absturz ist es also schwierig, das Reaktorgebäude so genau zu treffen, dass auch massive Beschädigungen im Innern auftreten.

Überflugsbeschränkungen über Kernanlagen

Ob und wie Flugzeuge Kernkraftwerke und Zwischenlager überfliegen dürfen, haben das ENSI und das BAZL schon vor Jahren geregelt. Im Zusammenhang mit dem damals zur Diskussion stehenden „gekröpften Nordanflug“ empfahl das ENSI, eine Mindestüberflughöhe für zivile Flugzeuge über Kernanlagen einzuführen. Selbstverständlich ist aufgrund der allgemein gültigen Regeln der Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge über die bei Sicht- und Instrumentenflügen einzuhaltenden Mindestabstände vom Boden ebenfalls eine minimale Flughöhe über den schweizerischen Kernkraftwerken gegeben.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erlässt gestützt auf die internationale Luftfahrtverordnung Verkehrsregeln für die Benutzung des schweizerischen Luftraums. Gestützt auf der Verordnung über den Flugsicherungsdienst kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Weisungen zu luftrechtlichen Vorschriften erlassen. So hat das BAZL in Absprache mit dem ENSI am 23. März 2005 die folgende Weisung erlassen:

« Für den IFR-Verkehr mit Grossraumflugzeugen (Wake turbulence categories medium and heavy) über den Schweizer Kernkraftwerken (Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg) und dem ZWILAG in Würenlingen hat Skyguide im Rahmen der Erbringung der Flugsicherungsdienste sicherzustellen, dass in einem Radius von mindestens 1500 m um die Kernkraftwerke die Mindestüberflughöhe von 1000 m über Grund nicht unterschritten wird. »

Freisetzung radioaktiver Stoffe ist sehr unwahrscheinlich

Ein absolutes Flugverbot ist weder sinnvoll noch machbar. Hintergrund dazu ist, dass ein Flugzeug in einer Notlage bis zum unmittelbaren Absturz oft noch weite Strecken zurücklegen kann. Auf der Basis internationaler Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Flugzeugabsturzhäufigkeit an einem bestimmten Ort von Flugzeugen in grosser Flughöhe bis zu 100 km Entfernung noch beeinflusst wird. Ferner ist das Risiko einer grossen Freisetzung radioaktiver Stoffe durch einen zufälligen Flugzeugabsturz gemäss den aktuell vorliegenden Analysen der Betreiber deutlich kleiner als 0.0000001 pro Jahr und wird kaum von einer weiteren Verschärfung der Überflugregelung beeinflusst.

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