Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der Verwaltung von Bund, Ländern und dem Kanton Aargau sowie von Fachstellen sind Mitglieder der Kommission.
Die DSK begrüsst und unterstützt die Arbeiten und Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden zur gegenseitigen Information und zum Schutz der Bevölkerung bei den grenznahen Kernanlagen. Insbesondere sollen die Massnahmen bei Störfällen auf beiden Seiten des Rheins weiter harmonisiert werden und zur Information die modernen Kommunikationsmittel und Methoden zum Einsatz kommen.
Die DSK informierte sich eingehend über die aktuellen schweizerischen und neuen deutschen Überlegungen und konkreten Schritte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Der Erfahrungsaustausch soll intensiviert werden. Dazu ist ein Treffen geplant zwischen dem beim BMU gebildeten Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKE) und den schweizerischen Behörden und Fachgruppen, die sich mit dem Endlagerstandort am Wellenberg in Nidwalden beschäftigen.
Die deutschen Vertreter in der DSK unterstützten das Anliegen der grenznahen Landkreise, vermehrt über den Stand der Erkundungsarbeiten im Hinblick auf ein mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle im Zürcher Weinland informiert zu werden. Die Schweizer werden in nächster Zeit diesem Wunsch nachkommen und zu einem Informations- und Diskussionsanlass einladen.
Die Schweizer Delegation informierte über die seit August 1999 wieder aufgenommenen Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich. Alle Transporte konnten, unter Anwendung der erweiterten Reinigungs- und Messverfahren, ohne Beanstandungen abgewickelt werden.
Die DSK konnte feststellen, dass in beiden Ländern der Sicherheit der Kernanlagen und der umfassenden Information der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert zukommt. Sie wird den Erfahrungs- und Informationsaustausch innerhalb von Arbeitsgruppen und der jährlichen Kommissionssitzungen fortführen.