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Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses, bei dem Radioaktivität freigesetzt wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie bei den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die Ziele des Notfallschutzes gemäss Notfallschutzverordnung sind:

  • die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen;
  • die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen;
  • die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen.

Um jede Kernanlage werden zwei Zonen festgelegt:

Zone 1 umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann und Schutzmassnahmen sofort erforderlich sind.

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erfordert.

Das ENSI führt die Zonenpläne als minimales Geodatenmodell «Zonenpläne für die Notfallplanung» (GeoIV Identifikator 178, Download als ZIP-Datei). Sie sind auch auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht.

Die für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen beteiligten Notfallschutzpartner sind:

News

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    Radioaktivitätsmessflüge der NAZ über den Kernkraftwerken Beznau und Leibstadt

    Die Nationale Alarmzentrale NAZ überfliegt im Rahmen der diesjährigen Radioaktivitätsmessflüge unter anderem die Umgebungen der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt. Die sogenannte Aeroradiometrie misst die Radioaktivität am Boden schnell und grossräumig.

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    DSK bespricht Themen der nuklearen Sicherung

    Die 37. Hauptsitzung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) tagte dieses Jahr zur jährlichen bilateralen Besprechung in Leipzig. Schwerpunkt der Sitzung war das Thema nukleare Sicherung.

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    Auslegungsanforderungen an Kernkraftwerke komplettiert

    Das ENSI hat sein Regelwerk zu den Auslegungsanforderungen für Kernkraftwerke aktualisiert. Die Richtlinie ENSI-G02 beinhaltet Anforderungen an in Betrieb stehende Kernkraftwerke, die Richtlinie ENSI-B12 thematisiert den Notfallschutz.

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    Keine ungewöhnlichen Radioaktivitätswerte in der Umgebung der Kernkraftwerke Mühleberg und Gösgen

    Vom 3. bis 6. Juni 2019 haben die alljährlichen Radioaktivitätsmessflüge stattgefunden. Es wurden keine ungewöhnlichen Werte festgestellt.

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    Radioaktivitätsmessflüge der NAZ über Liestal und Lugano

    Die Nationale Alarmzentrale NAZ führt 2019 wieder Radioaktivitätsmessflüge durch. Sofern es das Wetter zulässt, finden die Messflüge nächste Woche unter anderem in der Umgebung der Kernkraftwerke Mühleberg und Gösgen statt. Ausserdem werden die Städte Liestal und Lugano überflogen und ausgemessen.

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    Neues System für den meteorologischen Notfallschutz

    Mit EMER-Met erhalten das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS ein neues Analyse- und Prognosesystem für den Schutz der Bevölkerung. Es liefert die meteorologischen Grundlagen zur Bewältigung aller Arten von Notsituationen in der Schweiz.

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    Berechnung der gesundheitlichen Folgen eines Auslegungsstörfalls

    Mitte Oktober 2018 hat das ENSI aufgezeigt, dass die Gefahr bei einem Störfall eines Schweizer Kernkraftwerks, der statistisch einmal in 10‘000 Jahren zu erwarten ist, überschätzt wird. Für die Berechnungen am Beispiel des Kernkraftwerks Gösgen wurden die Ergebnisse des Rechnungsprogramms JRODOS mit Daten ergänzt, die öffentlich zugänglich sind.

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    Bundesrat verschärft Notfallschutz um Kernanlagen

    Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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    „Es ist von zentraler Bedeutung, dass Bevölkerung und Rettungskräfte die Gefahr richtig einschätzen können“

    Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung hat zahlreiche Missverständnisse hervorgebracht. Im Interview nimmt Rosa Sardella, Leiterin des Bereichs Strahlenschutz beim ENSI, zu verschiedenen Punkten Stellung.