Ein Teil der von SES gestellten Frage ist gleichlautend mit der Interpellation 11.3278 von Geri Müller und der identischen Interpellation 11.3459 von Martin Bäumle. Die Antwort des BFE besteht aus Auszügen der Antwort des Bundesrats auf diese Vorstösse. Die Vorstösse mit den entsprechenden Antworten des Bundesrats befinden sich auf der Website des schweizerischen Parlaments.
Ende 2002 reichte die Nagra den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle beim Bund ein. Das ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat), die KNE (Kommission Nukleare Entsorgung), die KNS (Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit) sowie ein internationales Expertengremium der OECD/NEA kamen zum Gesamturteil, dass der geforderte Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle mit dem Projekt Opalinuston Zürcher Weinland erbracht ist. Sie formulierten verschiedene technische Fragestellungen, die im Hinblick auf die Realisierung eines Lagers näher zu untersuchen sind, jedoch die grundsätzliche Machbarkeit eines Tiefenlagers nicht infrage stellen. Der Bundesrat hat den Entsorgungsnachweis am 28. Juni 2006 gutgeheissen.
Mit seinem Entscheid zum Entsorgungsnachweis verfügte der Bundesrat, dass die Kernkraftwerksgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm nach Artikel 32 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) einen Bericht zu unterbreiten haben, der alle in den Gutachten und Stellungnahmen von ENSI, KNE, KNS und den OECD/NEA-Experten enthaltenen offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen systematisch erfasst und aufzeigt, wie diese im weiteren Verfahren zeit- und sachgerecht beantwortet werden. Die Nagra hat das Entsorgungsprogramm (Nagra Technischer Bericht NTB 08-01) und den Bericht zum Umgang mit den offenen Fragen aus dem Entsorgungsnachweis (Nagra Technischer Bericht NTB 08-02) den Bundesbehörden im Oktober 2008 eingereicht. Die Stellungnahmen von ENSI, BFE und KNS zu beiden Berichten liegen vor und werden voraussichtlich im Mai 2012 publiziert. Danach werden sie – zusammen mit den Nagra-Berichten – öffentlich aufgelegt, bevor der Bundesrat darüber befindet.
Der Entsorgungsnachweis ist der Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung radioaktiver Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht. Er ist weder eine atomrechtliche Bewilligung noch eine Standortwahl. Der Gesetzgeber wollte sich mit diesem Vorgehen frühzeitig vergewissern, dass eine spätere sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz gewährleistet ist. Der Entsorgungsnachweis ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg hin zur Realisierung von geologischen Tiefenlagern.
Referenzen
NTB 08-01: Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra Technischer Bericht, Wettingen, 2008.
NTB 08-02: Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra Technischer Bericht, Wettingen, 2008.