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Frage 177: Übertragbarkeit von Aussagen zu Temperatureinflüssen im HAA-Lager

Die Fragestellenden bitten um Aktualisierung der Antwort auf die TFS-Frage 146 «Temperatureinflüsse in der Umgebung eines HAA-Lagers» und haben dazu die folgenden Fragen eingereicht:

  1. Inwiefern können die generellen Antworten und Aussagen der Nagra zur TFS-Frage 146 auf das favorisierte Standortgebiet Nördlich Lägern übertragen werden?
  2. Welche Optimierungen zu den in der TFS-Frage 146 behandelten Themen prüft die Nagra aktuell für das Rahmenbewilligungsgesuch?

Thema , , Bereich
Eingegangen am 13. Februar 2024 Fragende Instanz FG Si NL
Status beantwortet
Beantwortet am 30. April 2025 Beantwortet von

Beantwortet von Nagra

Die TFS-Frage 146 vom 12. Januar 2017 behandelt die Temperatureinflüsse in der Umgebung eines HAA-Lagers, basierend auf dem generischen Lagerkonzept der Etappe 2 des Sachplans. Die Nagra erörtert in ihrer Antwort vom 3. Oktober 2017 die Ursachen der Wärmefreisetzung, diskutiert ausführlich die wichtigsten Einflussgrössen und kommt zum Schluss, dass der durch die hochaktiven Abfälle (HAA) verursachte Wärmeeintrag die Sicherheit der technischen Barrieren und der geologischen Barriere nicht beeinträchtigt.

a)

Die generellen Antworten und Aussagen der Nagra zur TFS-Frage 146 sind ohne Einschränkung auf das Standortgebiet Nördlich Lägern übertragbar. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch begründet sich die Übertragbarkeit der Aussagen wie folgt:

  1. Die Angaben der Nagra zum Inventar der wärmeproduzierenden Abfälle (MIRAM) haben sich nur marginal geändert. Die maximale Wärmeleistung der HAA-Endlagerbehälter liegt bei 1500 Watt (wie bisher). Die mittlere initiale Wärmeleistung HAA-Behälter wurde marginal an das aktuelle MIRAM (Nagra 2023) angepasst und liegt zwischen 1380 und 1400 Watt
  2. Die Datengrundlagen zur Geologie im Standortgebiet wurden in der Etappe 3 des Sachplans durch ein umfangreiches Erkundungsprogramm ergänzt (Nagra 2024a). Die neuen geologischen Informationen bestätigen die vorhandenen Kenntnisse und reduzieren die Ungewissheiten zur Geologie des Standortgebiets.
  3. Die exemplarische Auslegung des geologischen Tiefenlagers für alle radioaktiven Abfälle am Standort Haberstal wurde auf die geologischen Standortverhältnisse angepasst. Die Anpassungen im Hinblick auf die Tiefenlage, sowie die Länge und der Durchmesser der HAA-Lagerstollen haben keinen signifikanten Einfluss auf die Langzeitsicherheit.
  4. Das Einlagerungskonzept, basierend auf einem Mehrfachbarrierensystem, bei dem die HAA-Endlagerbehälter aus Stahl bestehen und in den HAA-Lagerstollen von einer Verfüllung aus Bentonit umgeben sind, wurde vorerst beibehalten.

Die erwartete Entwicklung von Temperatur, Wassersättigung und Porenwasserdruck im Umfeld der HAA-Lagerstollen sowie mögliche Abweichungen von der erwarteten Entwicklung wurden im Rahmen modellunterstützter Analysen umfassend überprüft (Nagra 2024b). Mit den Modellanalysen wurde der Nachweis erbracht, dass der durch die HAA verursachte Wärmeeintrag die Sicherheit der technischen Barrieren und der geologischen Barriere nicht beeinträchtigt.

b)

Das Lagerkonzept wurde für das Rahmenbewilligungsgesuch nicht optimiert, da die behördlichen Vorgaben vorsehen, dass die Standortwahl vorrangig in Hinblick auf die Langzeitsicherheit erfolgt. Konkret bedeutet dies, dass der Standort mit den günstigsten geologischen Verhältnissen ausgewählt wird. Sofern die geologischen Verhältnisse in Bezug auf die Langzeitsicherheit vergleichbar sind, wird der Standort gewählt, der die einfachste bautechnische Umsetzung des Tiefenlagers erlaubt. Falls die sicherheitstechnischen und bautechnischen Verhältnisse an den Standorten vergleichbar sind, kann die Standortwahl auf der Basis anderer sozio-ökonomischer Kriterien erfolgen. Im Rahmen des aktuellen Sachplanverfahrens wurde der Standort Haberstal aufgrund der günstigsten geologischen Verhältnisse in Bezug auf die Langzeitsicherheit ausgewählt.

Die weitere Projektentwicklung mit sicherheits- und bautechnischen sowie sozio-ökonomischen Optimierungen wird im weiteren Verfahren nach dem Rahmenbewilligungsgesuch erfolgen. Der Sicherheitsbericht (Nagra 2024c) umreisst das geplante Vorgehen: «Bevor die wesentlichen Elemente des Bauprojekts im Rahmen der weiteren Bewilligungsschritte festgelegt werden, wird das Lagerprojekt unter Berücksichtigung des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiterentwickelt. Dabei werden beispielsweise Verbesserungen bei der Auslegung der Endlagerbehälter, der Dimensionen der Lagerstollen und -kavernen, aber auch der Lagerfeldplatzierung und der Linienführung der Lagerfeldzugänge sowie der Versiegelungsbauwerke auf Lagerebene angestrebt. Zudem wird geprüft, das exemplarische Lagerprojekt des Rahmenbewilligungsgesuchs kompakter in Bezug auf eine haushälterische Nutzung des Untergrundes zu gestalten, dass auch die Auswirkungen an der Erdoberfläche (z. B. Verkehr, Bedarf an Deponievolumen, etc.) reduziert werden. Das weiterentwickelte Lagerprojekt wird die Grundlage für die Erhärtung des Sicherheitsnachweises bei der Baubewilligung darstellen.» 

Referenzen

Nagra (2023): Modellhaftes Inventar radioaktiver Materialien MIRAM-RBG. Nagra Technischer Bericht NTB 22-05.

Nagra (2024a): Geosynthesis of Northern Switzerland. Nagra Technischer Bericht NTB 24-17.

Nagra (2024b): Synthesis of the Performance Assessment for a Deep Geological Repository for Radioactive Waste. Nagra Technical Report NTB 24-22.

Nagra (2024c): Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager – Sicherheitsbericht. Nagra Technischer Bericht NTB 24-01.