Nach dem Vortrag von Prof. Large vom 25. 5. 05 stellt sich die Frage, ob die sicherheitstechnischen Abklärungen und die Risikoanalysen betr. der geologischen Gegebenheiten auch in Hinblick auf mögliche terroristische Attacken untersucht wurden. Wenn ja: Mit welchen Resultaten? Wenn nein: Weshalb nicht?
Beantwortet von ENSI
Die Gefahr und Abwehr von terroristischen Anschlägen ist auch Gegenstand der Fragen 36f und 36g, auf deren Antworten hier verwiesen wird.
Nach dem Verschluss des Tiefenlagers ist es nur mit einem erheblichen materiellen und zeitlichen Aufwand möglich, in die Nähe der radioaktiven Abfälle zu gelangen. Durch die Lage tief im Erdboden sind sie vor den Vorgängen auf der Erdoberfläche, einschliesslich allfälliger terroristischer Aktivitäten, geschützt.
Anders ist die Lage während der Betriebsphase des Lagers. Hier gelten deshalb dieselben Anforderungen wie für andere Kernanlagen, insbesondere die heutigen Zwischenlager. Für sie werden Vorkehrungen getroffen, um terroristische Attacken abzuwehren. Diese Vorkehrungen werden bereits in einer frühen Projektphase aufgrund einer Analyse des Bedrohungsbildes festgelegt. Sie werden von der zuständigen Bundesstelle genehmigt und kontrolliert.