Welche Entwicklung hat die Lagerung auf die Landwirtschaft? Ist sie unter solchen Bedingungen überhaupt noch möglich?
Beantwortet von BFE
Radioaktive Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die zulässige Abgabe an Radioaktivität von einem geologischen Tiefenlager an die Umwelt (Individualdosis darf 0.1 mSv nicht überschreiten) ist vernachlässigbar klein, beispielsweise kleiner als die mittlere kosmische Strahlung (natürlicher Ursprung) in der Schweiz von 0.58 mSv. Es sind keine Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch Zwischen- oder Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen zu befürchten.