Um Mensch und Umwelt vor von Kernanlagen und Kernmaterialien ausgehender ionisierender Strahlung zu schützen, sind die folgenden vier Schutzziele einzuhalten:
- Schutzziel 1: Kontrolle der Reaktivität,
- Schutzziel 2: Kühlung der Brennelemente,
- Schutzziel 3: Einschluss radioaktiver Stoffe,
- Übergeordnetes Schutzziel 4: Begrenzung der Strahlenexposition.
Jedes Schutzziel basiert auf mehreren Teilschutzzielen und Schutzzielfunktionen. Diese Gliederung ist international nicht einheitlich geregelt und bis zu einem gewissen Grad anlagenspezifisch.