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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen. Das ENSI wird das Urteil nun prüfen.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf Umweltwirkungen, die sich auf geeignete Weise quantifizieren lassen. Er zeigt die Erreichung der Ziele und die Entwicklung der Umweltkennzahlen für das Jahr 2016. Folgende Massnahmen wurden vom ENSI im Jahr 2016 umgesetzt:
Bei einem Extremereignis in einem schweizerischen Kernkraftwerk könnten radioaktive Stoffe via Grundwasser, Aare oder Rhein u. a. das Trinkwasser kontaminieren. Um dies zu verhindern, müssen zeitgerecht Schutzmassnahmen ergriffen werden, wie z. B. der vorsorgliche Unterbruch von Trinkwasseraufbereitungen flussabwärts. Aufgrund von Anfragen aus dem Parlament und von Trinkwasserwerken sowie im Rahmen des ENSI-Aktionsplans Fukushima hat das ENSI zusammen …