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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) setzt eine internationale Expertengruppe für die geologische Tiefenlagerung ein. Damit deckt das ENSI umfassend alle Themen ab und nutzt internationales Know-how für die Sicherheit der Endlager in der Schweiz. Die Expertengruppe löst die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) ab.
1. Einleitung 2. Homologierte Prüfverfahren für Abfallmatrizen und Füllmaterialien 3. Begriffsbestimmungen 4. Referenzen 1. Einleitung Die HSK-Richtlinie B05 [1] bestimmt die Eigenschaften, welche Abfallmatrizen (Anhang 3,Teil A) und Füllmaterialien (Anhang 3, Teil B) zu erfüllen haben. Die dazu erforderlichen Prüfverfahren müssen von der HSK anerkannt sein (HSK-B05, §4.3.2). Die HSK entwickelt oder führt keine solchen Prüfverfahren…
Die provisorische Sicherheitsanalyse hat zum Ziel, über die Wirkung und das Verhalten der einzelnen Barrieren Auskunft zu geben und zu zeigen, dass die berechneten Dosen unterhalb des Schutzkriteriums 1 der Richtlinie ENSI-G03 liegen.
Das ENSI hat 6 Vorschläge der Nagra von Standortgebieten für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und 3 Vorschläge für hochaktive Abfälle (HAA) überprüft.
Bis zu sieben Jahre bleibt ein Brennelement in einem Reaktor, dann muss es ersetzt werden. Die abgebrannten Brennelemente sind nach ihrem Einsatz im Reaktor aber sehr heiss und müssen in einem Zwischenlager über Jahre gekühlt werden.
Ergänzen der geologischen Kenntnisse Bevor ein Standort für die Einreichung eines Rahmenbewilligungsgesuchs gewählt wird, müssen die geologischen Kenntnisse über die am Ende von Etappe 2 gewählten Standorte von den Entsorgungspflichtigen auf einen Stand gebracht werden
In Etappe 3 sind die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse falls nötig mittels erdwissenschaftlicher Untersuchungen zu ergänzen, damit ein detaillierter Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht möglich ist.
Stellungnahme des ENSI zum Nagra-Bericht NTB 10-01 „Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2“.
Regionale Partizipation Spätestens in Etappe 2 übernehmen die Gemeinden der Standortregion die Organisation und Durchführung der regionalen Partizipation. Sie arbeiten im Rahmen der regionalen Partizipation mit den Bundesbehörden und Entsorgungspflichtigen zusammen und vertreten die regionalen Interessen.