Der messtechnische Nachweis, dass Materialien oder Räume so wenig Radioaktivität aufweisen, dass sie gemäss der Strahlenschutzgesetzgebung keine radiologische Gefahr darstellen.
Der messtechnische Nachweis, dass Materialien oder Räume so wenig Radioaktivität aufweisen, dass sie gemäss der Strahlenschutzgesetzgebung keine radiologische Gefahr darstellen.