Mit dem ADR 2015 wird eine Änderung betreffend die Freimengenregelung für spaltbare Stoffe in den Transportvorschriften für radioaktive Stoffe umgesetzt. So wird beispielsweise die bisherige 15-g-Freimengengrenze für gemischte Spaltnuklide auf 2 g herabgesetzt, sodass für Mengen zwischen 2 g und 15 g der Transport unter der entsprechenden UN-Nummer für spaltbare Stoffe erfolgen muss. Solche Transporte sind durch die bisher erteilten strahlenschutzrechtlichen Transportbewilligungen des ENSI nicht erfasst und unterliegen ebenfalls nicht den Regelungen für die kernenergierechtliche Transportbewilligung des BfE.
Dies ist der Leitfaden der zuständigen deutschen Behörde, der auf einem Erläuterungsbericht der IAEA in englischer Sprache basiert.