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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Am 26. Juli 2019 verursachte eine Drahtlitze einen Kurzschluss in einem 10-kV-Schalter der elektrischen Eigenbedarfsversorgung des KKW Gösgen (KKG).
Am 13. Mai 2019 stellte das KKG fest, dass im Ringraum insgesamt 101 Druckmessumformer im Einsatz waren, die nicht auf ihre Eignung für Störfallbedingungen geprüft waren. Das KKG hat die Umformer im Revisionsstillstand 2019 gegen geprüfte Umformer ausgetauscht.
Ein fehlerhaftes Verhalten eines Messwertumformers im KKW Leibstadt führte zu falschen Messwerten in einem Kanal der Frischdampfdruckmessung und damit zu den Reaktorschnellabschaltungen am 24. April und 12. Mai 2019. Die Vorkommnisse hatten eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Am 15. März 2019 konnte bei einem Test ein Regelventil in einem Strang des Not- und Nachkühlsystems nicht geöffnet werden. Grund war ein Fehler in der Steuereinheit des Ventilantriebs. Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Am 9. November 2018 öffnete sich eine Absperrklappe nicht vollständig. Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Das ENSI sieht die vom KKG getroffenen Massnahmen als zielführend und ausreichend an.
Da es im Hochdruck-Kernsprühsystems bereits mehrfach zu ähnlichen meldepflichtigen Vorkommnissen und anderen anomalen Befunden gekommen ist, verlangt das ENSI eine schriftliche Darlegung des Informationsflusses zwischen den Organisationseinheiten im KKL.
Bei einem Funktionstest am 1. Oktober 2018 startete die Grundwasserpumpe der Division 61 des Notstandsystems SEHR (Special Emergency Heat Removal System) nicht wie vorgesehen automatisch. Ursache war eine zu schnelle zeitliche Abfolge der von der Steuerung an den Leistungsschalter der Pumpe geschickten Signale.
Bei einer Reaktorschutzprüfung am 17. Oktober 2018 startete der Notstanddiesel vorerst normal und versorgte nach Schliessen des Generatorschalters die zugehörige Notstromschiene. Unmittelbar danach öffnete sich der Generatorschalter aus noch unbekannten Gründen. Die betroffene Notstromschiene wurde spannungslos.
Das KKL muss in einer entsprechenden Analyse dem ENSI darlegen, weshalb die vom KKL definierten Massnahmen, die aus der Ursachenanalyse von vorangegangenen Vorkommnissen resultieren, für das vorliegende Vorkommnis keine Wirkung gezeigt haben.