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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Das neue Zwischenlager „Stapelplatz Ost“ beim Paul Scherrer Institut PSI kann aus sicherheitstechnischer Sicht gebaut und betrieben werden. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Gutachten. Es hat 15 Auflagenvorschläge für die Erweiterung des Bundeszwischenlagers BZL formuliert.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Beznau kann wieder anfahren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat keine Einwände dagegen. Der Reaktor war am späten Freitagabend, 4. August 2017, für Instandhaltungsarbeiten abgeschaltet worden.
Am späten Freitagabend, 4. August 2017 ist der Block 2 des Kernkraftwerks Beznau für eine Reparatur geordnet abgeschaltet worden. Grund ist eine Ölleckage an einer Leitung zu einem 220-Kilovolt-Transformator im nichtnuklearen Teil der Anlage. Die Betreiber haben das ENSI ordnungsgemäss über die Abschaltung informiert.
Im neuen Positionspapier „Aufsicht über geologische Tiefenlager“ äussern sich der Rat und die Geschäftsleitung des ENSI unter anderem zur Rollenteilung zwischen dem ENSI und den Aufsichtspflichtigen.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie ENSI-A01 „Technische Sicherheitsanalyse für bestehende Kernanlagen: Umfang, Methodik und Randbedingungen“ überarbeitet und unterzieht diese nun einer öffentlichen Anhörung.
Die Radioaktivitäts-Messflüge der Nationalen Alarmzentrale NAZ über den Kernkraftwerken Gösgen und Mühleberg und deren Umgebung haben keine Ablagerung von künstlicher Radioaktivität gezeigt. Die Messungen über dem Siedewasserreaktor von Mühleberg zeigten betrieblich bedingte erhöhte Messwerte. Diese sind jedoch für Mensch und Umwelt ausserhalb des Areals ungefährlich.
Das Kernkraftwerk Gösgen kann seinen Betrieb nach der Jahresrevision wieder aufnehmen. Das ENSI hat bei seinen Inspektionen und Kontrollen keine Befunde entdeckt, die einen sicheren Betrieb in Frage stellen.
Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-B09 „Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen“ überarbeitet und unterzieht diese nun einer öffentlichen Anhörung. Die Neufassung ist nötig geworden aufgrund der vom Bundesrat verabschiedeten und auf Anfang 2018 in Kraft tretenden revidierten Strahlenschutzverordnung.
Im Hinblick auf einen Generationenwechsel in Schweizer Kernkraftwerken setzt sich der ENSI-Rat für einen koordinierten Kompetenzerhalt im Bereich der nuklearen Sicherheit ein. Dies hält er im Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2016 des ENSI-Rates fest, welchen der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat.