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Schutzziele

Um Mensch und Umwelt vor von Kernanlagen und Kernmaterialien ausgehender ionisierender Strahlung zu schützen, sind die folgenden vier Schutzziele einzuhalten:

  • Schutzziel 1: Kontrolle der Reaktivität,
  • Schutzziel 2: Kühlung der Brennelemente,
  • Schutzziel 3: Einschluss radioaktiver Stoffe,
  • Übergeordnetes Schutzziel 4: Begrenzung der Strahlenexposition.

Jedes Schutzziel basiert auf mehreren Teilschutzzielen und Schutzzielfunktionen. Diese Gliederung ist international nicht einheitlich geregelt und bis zu einem gewissen Grad anlagenspezifisch.


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