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Aufsicht über geologische Tiefenlager

  1. Aufsicht: Die Anforderungen an die Aufsicht im Bereich geologische Tiefenlager unterscheiden sich wesentlich von den Anforderungen, die für die Aufsicht über die in Betrieb stehenden Kernanlagen gelten.
  2. Richtlinien: Das ENSI konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben auf Richtlinienstufe und gibt Schutzziele, Leitsätze und Sicherheitskriterien vor.
  3. Rollenteilung Entsorgungspflichtige: Die Entsorgungspflichtigen entwickeln Lösungsvorschläge für die Realisierung geologischer Tiefenlager. Die zentrale Aufgabe des ENSI besteht darin, die vorgeschlagenen Lösungen fachtechnisch zu begutachten und dabei zu beurteilen, ob die Schutzziele, Leitsätze und Sicherheitskriterien eingehalten werden.
  4. Umgang mit Anspruchsgruppen: Das ENSI nimmt sicherheitstechnische Fragestellungen aller Anspruchsgruppen frühzeitig auf und berücksichtigt sicherheitsrelevante Aspekte in seiner Aufsichtstätigkeit.
  5. Gesetzgebung: Gelangt das ENSI zur Auffassung, dass Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen nötig werden könnten, informiert es die zuständigen Bundesbehörden.

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