ENSI-AN-8567
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis mussten die Kraftwerksbetreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen.