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Übersicht Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen (Rechtliche Grundlagen » ENSI):

  • Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist und dieser Vorschriften zum Schutz vor ionisierenden Strahlen erlässt.
  • Die Strahlenschutzgesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor der Gefährdung durch ionisierende Strahlen zu schützen.
  • Die Kernenergiegesetzgebung regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie. Sie bezweckt insbesondere den Schutz von Mensch und Umwelt vor ihren Gefahren. Gegenüber dem Strahlenschutzgesetz ist das Kernenergiegesetz ein Spezialerlass. Dies bedeutet, dass das Strahlenschutzgesetz für den Bereich der Kernenergie nur zur Anwendung gelangt, wenn das Kernenergiegesetz keine spezifischen Vorschriften enthält.
  • Im Bereich des Notfallschutzes sind die Aufgaben des ENSI unter anderem in den Verordnungen über den Bevölkerungsschutz und über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen enthalten.
  • Die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und diejenige über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn sind wegweisend für den Transport radioaktiver Stoffe.
  • Im ENSI-Gesetz und in der ENSI-Verordnung sind die grundsätzlichen Aufgaben und die Organisation des ENSI geregelt.
  • Als Bundesbehörde untersteht das ENSI beispielsweise auch den Bundesgesetzen über das Verwaltungsverfahren oder über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung.