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Tiefenlagerung

Mit dem Kernenergiegesetz hat die Schweiz zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle die geologische Tiefenlagerung festgelegt. Damit können die radioaktiven Abfälle langfristig – das bedeutet über viele Jahrtausende – vom menschlichen Lebensraum ferngehalten werden.

Ein geologisches Tiefenlager besteht aus einem Felslabor, einem Pilotlager und dem Hauptlager. Nach Baubeginn wird am Ort des zukünftigen Tiefenlagers zuerst ein Felslabor eingerichtet. In diesem Labor sollen vor Ort Experimente am Wirtgestein durchgeführt und die Eigenschaften des Standortgebiets überprüft werden. Erst wenn die gewonnenen Daten die hohen Sicherheitsanforderungen bestätigen, beginnt der Bau der weiteren Lagerteile: zuerst Pilotlager, dann Hauptlager. Im Pilotlager werden die für das Tiefenlager repräsentativen Abfälle eingelagert und über einen längeren Zeitraum überwacht.

Ein geologisches Tiefenlager wird so ausgelegt, dass die eingelagerten radioaktiven Abfälle im Laufe der Zeit mehrheitlich innerhalb des Lagers zu unschädlichen Stoffen zerfallen. Ein absoluter Einschluss sämtlicher Abfälle über alle Zeiten ist nicht möglich und auch nicht nötig. Das gesamte Lagersystem mit den technischen und natürlichen Barrieren muss aber gewährleisten, dass Radionuklide oder andere Schadstoffe nur in nicht schädlicher Menge in den menschlichen Lebensraum geraten können.

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