PSÜ, Langzeitbetrieb und Sicherheitsnachweise
Nach dem Kernenergiegesetz hat der Bewilligungsinhaber eines Kernkraftwerks periodisch eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) sowie nach Ablauf des vierten Betriebsjahrzehnts einen Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb durchzuführen. Die Kernenergieverordnung konkretisiert den Inhalt der PSÜ und den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb.
Ziel der PSÜ und des Langzeitbetriebsnachweises ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Gemäss Kernenergieverordnung ist eine solche mindestens alle 10 Jahre vom Inhaber einer Betriebsbewilligung durchzuführen. Hierzu ist die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten 10 Jahre auszuwerten und mit relevanten Betriebserfahrungen anderer Kernkraftwerke zu vergleichen. Die umfassende Überprüfung der Organisation und deren Managementsystem sowie der technischen und technologischen Alterungsprozesse für sicherheitsrelevante Komponenten und die Ergebnisse deterministischer und probabilistischer Sicherheitsanalysen unter Berücksichtigung aktueller Gefährdungsannahmen geben wichtige Hinweise zur Sicherheit des Kernkraftwerks und ermöglichen Prognosen zum künftigen Sicherheitsstatus. Mit dem Langzeitbetriebsnachweis ist aufzuzeigen, dass der künftige Sicherheitsstatus einen sicheren Betrieb für die geplante Betriebsdauer ermöglicht, ein ausreichender Personalbestand vorhanden ist und die Sicherheit weiter verbessert wird (Nachrüstkonzept).
Weitere Informationen
Richtlinie ENSI-A03: Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken