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Ausserbetriebnahme

Die Stilllegung und der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein arbeitsintensives und zeitaufwändiges Unterfangen. Es gibt jedoch international bereits zahlreiche Referenzprojekte, sodass für alle geplanten Arbeiten einschlägige praktische Erfahrungen vorliegen. Wichtig ist, dass die Arbeiten vom Abstellen der Anlage bis hin zum Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten sorgfältig und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorgaben erfolgen.

Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerks muss ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert werden. Dabei müssen die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die schon während der Betriebsphase galten, eingehalten werden.

Die Anlage ist erst dann endgültig ausser Betrieb genommen, wenn alle Brennelemente in das Brennelementbecken transferiert wurden und die für die Etablierung des technischen Nachbetriebs erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt sind.

Im Anschluss an die Etablierung des technischen Nachbetriebes muss weiterhin die Kühlung der Brennelemente im Brennelementbecken sichergestellt werden. Der technische Nachbetrieb endet zu dem Zeitpunkt, wenn alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert wurden.

News

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    Kernkraftwerk Mühleberg: ENSI fordert hohe Sicherheit bis zum letzten Betriebstag

    Das Kernkraftwerk Mühleberg muss auch in der verbleibenden Laufzeit in die Sicherheit investieren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fordert in seiner Verfügung Massnahmen, um die Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag hoch zu halten.

  • Kernkraftwerk Mühleberg mit Zufahrt
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    BKW-Entscheid zum Kernkraftwerk Mühleberg: ENSI erwartet Stilllegungsplanung

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nimmt den Entscheid des BKW-Verwaltungsrats zum geplanten Betriebsende des Kernkraftwerks Mühleberg 2019 zur Kenntnis. Die Aufsichtsbehörde erwartet, dass die BKW nun eine neue Nachrüstplanung für die verbleibende Restlaufzeit einreicht und die Stilllegung des Kernkraftwerks vorbereitet.

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    Das ENSI will mit seinem Regelwerk neu auch im Bereich der Stilllegung von Kernanlagen die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Hierfür hat es einen Richtlinien-Entwurf in die Anhörung geschickt. Diese ist öffentlich und dauert fünf Monate.

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    Kernkraftwerke in der Schweiz müssen bis zum letzten Tag über genügend Sicherheitsmargen verfügen und dürfen nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen „ausgefahren“ werden. Dies erklärte Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI, an einem Anlass der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zum Ausstieg aus der Kernenergie.

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    Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Betreiber haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Kostenstudien unter Einbezug externer Experten technisch überprüft und kürzlich als realistisch befunden. Wie das Bundesamt für Energie BFE heute mitteilt, haben die…

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    ENSI beurteilt Kostenstudie für Stilllegung und Entsorgung als realistisch

    Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen in der Schweiz sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind realistisch abgeschätzt worden. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach seiner technischen Überprüfung der Kostenstudien von den Betreibern. Es hat aber auch zwölf Punkte mit Verbesserungsbedarf identifiziert.

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    Ausstieg aus Kernenergie: ENSI will Sicherheitsmargen bis zum letzten Betriebstag

    Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

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    Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Sie können betrieben werden, solange sie sicher sind. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer fest.