Wie und nach welchen Regeln soll nach der Prüfung des Entsorgungsnachweises die eigentliche Standortauswahl für ein Endlager erfolgen? Wer legt aufgrund welcher Kriterien fest, ob ein Standort geeignet ist? Werden bei der Standortauswahl Alternativen erwogen? Bis zu welchem Detail werden Alternativen ausgearbeitet, bevor in einem Vergleich der bessere Standort ausgewählt wird? Wer wird in einem solchen Verfahren beteiligt, wer trifft welche Entscheidungen und wie soll das Verfahren verankert werden?
Beantwortet von ENSI
Die Frage 57 betrifft das Verfahren zur Standortwahl und bezieht sich nicht auf den Entsorgungsnachweis und seine Überprüfung. Die Beantwortung dieser Frage liegt deshalb nicht im Zuständigkeitsbereich des Technischen Forums. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat bei verschiedenen Gelegenheiten zu Fragen betreffend das Verfahren zur Auswahl eines Standorts für ein geologisches Tiefenlager Stellung genommen (siehe z.B. Antwort zur Frage 54).
Die nachfolgende Antwort auf Frage 57 ist aus den besagten Stellungnahmen des BFE abgeleitet.
Das Verfahren zur Standortwahl war nicht und ist auch in der am 1. Februar 2005 in Kraft getretenen neuen Kernenergiegesetzgebung nicht festgelegt. Unter der Federführung des BFE sind die zuständigen Bundesbehörden zurzeit daran, ein solches Auswahlverfahren zu erarbeiten, das in einem Sachplan des Bundes für geologische Tiefenlager festgeschrieben werden soll. Bei der Erarbeitung des Sachplans werden die Kriterien, das Vorgehen, die regionale Mitwirkung und auch die Frage der Anzahl Alternativen bei der Standortsuche diskutiert und anschliessend im Sachplan festgelegt.
Das Auswahlverfahren wird unter Mitwirkung der Kantone in den Jahren 2005/2006 erarbeitet, so dass der Bundesrat wenn möglich gleichzeitig mit dem Entscheid zum Entsorgungsnachweis, d.h. voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2006, darüber befinden kann.