Allgemeines
Das Kernenergiegesetz legt in Art. 31 „Pflicht zur Entsorgung“ folgendes fest:
- Wer eine Kernanlage betreibt oder stilllegt, ist verpflichtet, die aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen.
- Zur Entsorgungspflicht gehören auch die notwendigen Vorbereitungsarbeiten wie Forschung und erdwissenschaftliche Untersuchungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung eines geologischen Tiefenlagers.
Es ist deshalb aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags klar, dass die finanziellen Aufwendungen zur Forschung und zur Bereitstellung eines Tiefenlagers zum grossen Teil vom Verursacher der radioaktiven Abfälle getragen werden müssen.
Forschung im BFE und ENSI
Gemäss gesetzlichem Auftrag führt das BFE Ressortforschung im Energiebereich durch. Ressortforschung dient der kompetenten Verwaltungsarbeit und der gezielten Bewältigung komplexer politischer Situationen basierend auf fundierten wissenschaftlichen Kenntnissen. Die Bundesverwaltung führt die Ressortforschung entweder selbst durch oder vergibt Forschungsaufträge an Hochschulen oder private Unternehmen. Bei den Forschungsaufträgen handelt es sich in der Regel um interdisziplinäre Forschung, die für die Wahrnehmung der Aufgaben eines modernen Staates eine wesentliche Funktion zu übernehmen hat. Dabei beschränkt sich die Ressortforschung immer auf sehr kleine Bereiche eines Themenfelds.
Im Sachplanverfahren prüfen die Behörden die Vorschläge der Nagra für Tiefenlagerstandorte. Eigenständige Forschung ist kein Kerngeschäft der Aufsichtsbehörde, hinsichtlich Forschung hält das ENSI-Gesetz in Art. 2 „Aufgaben“ lediglich fest: „Das ENSI kann Projekte der nuklearen Sicherheitsforschung unterstützen.“
Aufwendungen für die Forschung zu radioaktiven Abfällen
Das BFE betreut im Rahmen der Ressortforschung des Bundes für die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) das Sekretariat des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle und gibt über die finanziellen Aufwendungen im Rahmen dieses Forschungsprogramms Auskunft. Als Forschung zu radioaktiven Abfällen werden in der folgenden Aufstellung Aufwendungen für Projekte aus dem Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle definiert. Finanziert wird das Forschungsprogramm aus Steuergeldern, da es sich um regulatorische Forschung handelt.
Das ENSI unterscheidet zwischen generischer Forschung (durch Bund finanziert) und spezifischer Forschung (von den Abfallverursachenden bzw. über die Nagra finanziert).
Laut der Nagra umfasst die Forschung die Aufwendungen für standortunabhängige Forschung und die nicht projektbezogenen Entwicklungen. Enthalten sind darin die Arbeiten in Felslabors, Laborarbeiten, Modellentwicklungen und ähnliche Arbeiten z. B. am PSI oder an der Uni Bern. Die Entwicklung von Anlagen und Betriebskonzepten, standortspezifische geologische Untersuchungen (Bohrungen, seismische Messungen) etc. betrachtet die Nagra nicht als Forschungsarbeiten im eigentlichen Sinne (Grundlagenforschung), sondern als Entwicklung und Untersuchungen im Hinblick auf die Projektrealisierung.
Zeitraum
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BFE
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ENSI
Generische Forschung
(Bund)
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ENSI
Spezifische Forschung
(Gebühren-finanziert)
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Nagra
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2001–2005
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0.194 Mio.
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0.484 Mio.
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ca. CHF 42 Mio.
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2006–2010
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CHF 286 838
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0.470 Mio.
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CHF 1.352 Mio.
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CHF 42.8 Mio.
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2011–2015
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ca. CHF 400 000
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ca. 0.35 Mio.
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ca. 1.5–2.0 Mio.
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CHF 52.5 Mio.
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2016–2020
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Parlamententscheid ausstehend
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Planung noch nicht abgeschlossen
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Planung noch nicht abgeschlossen
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ca. CHF 45 Mio.
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Kosten des Sachplans
Das BFE trägt für die Etappen 1 und 2 Sachkosten in der Höhe von insgesamt CHF 3 Mio. in der gleichen Periode finanziert die Nagra Ausgaben für Aufwendungen des BFE (inkl. Aufwendungen für die Partizipation in den Standortregionen) bis zu einem Kostendach von insgesamt CHF 30 Mio. (davon CHF 7.3 Mio. Personalkosten BFE). Die Ausgaben für Etappe 3 sind noch nicht festgelegt.
Die Kosten der Nagra für die Tätigkeiten für die Standortwahl im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager belaufen sich für schwach- und mittelaktive sowie hochaktive Abfälle zusammen auf rund 20–80 Mio. CHF/Jahr. Neben den Kosten für die geologischen Abklärungen und die Bearbeitung der Anlagenkonzepte und Sicherheitsanalysen sind darin auch die vom BFE nach dem Verursacherprinzip der Nagra in Rechnung gestellten Gebühren und die vom ENSI erhobenen Gebühren enthalten. Die Schwankungsbreite der jährlichen Aufwendungen ist durch die schwankenden Aufwendungen für Projektierung und erdwissenschaftliche Untersuchungen (z. B. seismische Messungen, Bohrungen, etc.) und den zugehörigen Synthesen und Beurteilungen bedingt, welche auch von der jeweiligen Etappe, dem Verlauf und den Ergebnissen des Sachplans beeinflusst werden.