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Frage 42: Methodik der Bewertung von Grossräumen, Wirtsgesteinen, Bereichen und geologischen Standortgebieten

Die Bewertung von Grossräumen, Wirtsgesteinen, Bereichen und geologischen Standortgebieten durch die NAGRA erfolgte gemäss Sachplan qualitativ, auf einer vierstufigen Skala (sehr geeignet – weniger geeignet).

Um auf der Stufe der Indikatoren sowie auf jener der Kriterien eine einfache Aggregation zu ermöglichen, wurden den vier Bewertungsstufen Zahlen zugeordnet. Auch bestimmte zahlenmässige Zwischenstufen wurden verwendet. Die Bewertung (Aggregation) erfolgt dann jeweils durch einfache Mittelwertbildung.

Die Zuordnung der Zahlen 1 bis 4 zu den Bewertungsstufen „ungünstig“ bis „sehr günstig“ ist methodisch unproblematisch; ebenso die Benutzung von Zwischenstufen, wenn nicht vergessen wird, dass es sich dabei um Ordnungszahlen handelt.

Eine arithmetische Mittelwertbildung aus Ordnungszahlen erscheint dagegen als problematisch. Eine Skala mit Ordnungszahlen erlaubt lediglich Aussagen über die Rangfolge von Merkmalen. Zudem kann Mittelwertbildung zu einer Kompensation von schlechten und guten Merkmalen führen. (Allerdings nicht bei einer „ungenügenden“ Bewertung; in diesem Falle wird die entsprechende Variante ausgeschlossen.)

Problematisch ist zusätzlich die Kombination von Eigenschaften, die qualitativ grundlegend unterschiedlich sind. Die „Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen“ etwa sagt etwas über die Genauigkeit, mit der die Bewertung der „Eigenschaften des WG/EG“ und der „Langzeitsicherheit“ vorgenommen werden kann, liegt also auf einer anderen Betrachtungsebene.

  1. Bestehen bei dem angewandten Verfahren somit nicht grundlegende methodische Probleme?
  2. Wäre es nicht besser angemessen gewesen, die Indikatoren beziehungsweise Kriterien lediglich verbal-argumentativ gegeneinander abzuwägen und so die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen herauszuarbeiten (auch wenn dabei u. U. im Endergebnis eine grössere Zahl von Standortgebieten ausgewählt worden wäre)?
Thema Bereich |
Eingegangen am 3. Dezember 2009 Fragende Instanz Verteter Österreich
Status beantwortet
Beantwortet am 26. August 2010 Beantwortet von ,

Beantwortet von Nagra

Wie richtig vermerkt wird, ist es eine Anforderung des Sachplans, für jedes geologische Standortgebiet eine Gesamtbewertung vorzunehmen. Dies verlangt eine Aggregation der Indikatoren zu Kriterien, der Kriterien zu Kriteriengruppen und schliesslich der Kriteriengruppen zu einer Gesamtbewertung. Dabei gibt der Sachplan auch die Gruppierung der Kriterien zu Kriteriengruppen vor. Bei der Vorbereitung der Etappe 1 SGT wurde untersucht, welche Methoden zur Aggregation in Frage kommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die (ungewichtete) arithmetische Mittelbildung eine geeignete Methode darstellt und gleichzeitig auch die höchste Transparenz bietet. Es ist richtig, dass sich durch die Mittelbildung gute und schlechte Bewertungen kompensieren können. Damit dies nicht zu Vorschlägen ungeeigneter Optionen führt, wurde das Konzept mit „Mindestanforderungen“ und „verschärften Anforderungen“ eingeführt. Mit der Verwendung von „Mindestanforderungen“ und „verschärften Anforderungen“ für alle wichtigen Merkmale wird sichergestellt, dass für alle vorgeschlagenen Optionen (Grossräume, Wirtgesteine, geologische Standortgebiete) die wichtigen Merkmale in ihrer Bewertung besser als „ungenügend“ und für die sehr wichtigen Merkmale sogar „günstig“ sind. Mit diesem Konzept wird sichergestellt, dass nur Optionen zur Bewertung gelangen, die für alle wichtigen Merkmale eine geeignete Bewertung erfahren. Dementsprechend hat die Bewertung für die Festlegung der Optionen keine grosse Wirkung; sie dient in erster Linie dazu, die vom Sachplan verlangte Gesamtbewertung vornehmen zu können; sie wurde auch benutzt, um dort, wo eine grössere Anzahl geeigneter Optionen vorlagen, Prioritäten setzen können.

  1. Da die Optionen über „Mindestanforderungen“ und „verschärfte Anforderungen“ festgelegt werden und die Bewertung bei der Einengung einzig dazu dient, zwischen geeigneten Optionen Prioritäten1 zu setzen, spielt die grundsätzliche Möglichkeit der Kompensation von Merkmalen bei der Festlegung von Optionen keine Rolle. Das angewandte Verfahren zur Festlegung geologischer Standortgebiete hat deshalb keine grundsätzlichen methodischen Probleme.
  2. Das Konzept SGT schreibt vor, dass in Etappe 1 eine Gesamtbewertung vorzunehmen ist. Der sicherheitstechnische Vergleich von Standorten ist erst in Etappe 2 vorzunehmen. Wie schon erwähnt, ist der Einfluss der Bewertung auf die Festlegung von Vorschlägen von geologischen Standortgebieten sehr beschränkt; auch ein verbal-argumentatives Abwägen der Indikatoren beiziehunsweise Kriterien hätte nicht zu grundsätzlich anderen Vorschlägen geführt.

1 Die Bewertung wurde auch verwendet, um bei den bevorzugten Bereichen Prioritäten zu setzen. Die prioritären Bereiche waren der Ausgangspunkt für die Festlegung der geologischen Standortgebiete. Dabei wurden neben den prioritären Bereichen auch überlappende beziehungsweise in der Nähe liegende bevorzugte Bereiche in die Standortgebiete integriert. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass mit Ausnahme von zwei bevorzugten Bereichen (SMA-OPA-SJ-W und SMA-EFF-SJ-W) alle bevorzugten Bereiche in eines der geologischen Standortgebiete eingeflossen sind. Es wurden also nur zwei bevorzugte Bereiche unter Beizug der Resultate der Bewertung zurückgestellt und nicht in ein Standortgebiet integriert.

Beantwortet von ENSI

ENSI – Kommentar zur Antwort der Nagra

Die Nagra ergänzt ihre Bewertung der bevorzugten Bereiche im Hinblick auf die Festlegung geologischer Standortgebiete mit einer zusätzlichen wirtgesteinsspezifischen Prioritätensetzung je für SMA- und HAA-Lager. Das Ziel dieser Prioritätensetzung wurde für das ENSI erst nach Rückfragen und Einholen von Zusatzinformationen bei der Nagra nachvollziehbar (NAB 09-29). Mit der Prioritätensetzung will die Nagra eine möglichst breite Vielfalt an Wirtgesteinen, eine optimale Abgrenzung der geologischen Standortgebiete, Flexibilität bezüglich Wirtgesteinen und vergleichbare Sicherheit erreichen.

Das ENSI beurteilt dieses Vorgehens als zielführend und sicherheitsgerichtet. Die Diversität an Wirtgesteinen bleibt mit diesem Vorgehen erhalten und ist auch sinnvoll, da eine vertiefte sicherheitstechnische Analyse und damit ein direkter Vergleich der Eignung des Wirtgesteins erst in Etappe 2 erfolgt. Die Möglichkeit, an einem geologischen Standortgebiet zwei Wirtgesteine für das Lager zur Verfügung zu haben, ist nach Ansicht des ENSI vorteilhaft, da die jeweiligen sicherheitstechnischen Stärken der zur Verfügung stehenden Wirtgesteine miteinander verknüpft werden können.

Die Zielsetzung der Nagra, nur geologische Standortgebiete vorzuschlagen, die die Bewertungsstufe geeignet oder sehr geeignet erreicht haben, beurteilt das ENSI aus Sicht der Sicherheit in Hinblick auf den sicherheitstechnischen Vergleich in den späteren Etappen des Sachplanverfahrens als zweckmässig und zielführend.