Die früher vorgesehenen Behältercontainer LC1 und LC2 wurden von der Nagra durch zwei von den Massen und Gewichten her etwas kleinere Behältertypen LC-84 und LC-86 ersetzt. Diese Änderung kann die Handhabung der Container bei der Einlagerung erleichtern, sie hat aber aus Sicht des ENSI keine signifikante Änderung in der Lagerauslegung zur Folge. Da die Änderung alle Standortgebiete für ein SMA-Lager gleichermassen betrifft, ist der Einfluss auf die Einengung der Standortgebiete beschränkt. In der Verfügung des Bundesrates zum Entsorgungsprogramm 2008 war die angesprochene KNS-Empfehlung eingeflossen. Eine Auslegeordnung zum Lagerdesign und eine sicherheitsgerichtete Begründung, warum das Lagerkonzept so gewählt worden ist, werden von der Nagra daher spätestens im Entsorgungsprogramm 2016 erwartet.
In MIRAM 2008 (NTB 08-06) waren für schwach- und mittelaktive Abfälle die Behältercontainer LC1 und LC2 vorgesehen. Diese Container sind bzgl. Masse und Volumen die grössten für das SMA-Lager vorgesehenen Behälter. In MIRAM 2014 (NAB 14-104) werden diese Behälter hingegen nicht mehr aufgeführt, sondern sind durch zwei von den Massen etwas kleinere Behältertypen LC-84 und LC-86 ersetzt. Während die ursprünglichen LC1-Container Gewichte bis 60 t gehabt hätten, ist zu erwarten, dass die neuen Behälter je nach Inhalt der eingelagerten Abfälle eher im Bereich von 20-30 t Gewicht haben.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass bereits ein dem Container LC1 in den Massen ähnlicher und vom ENSI bewilligter Abfallgebindetyp existiert und davon bereits 8 Behälter vorgefertigt wurden. Diese Behälter sind nicht in einem Zwischenlager eingelagert, sondern dienen aufgrund ihres sehr geringen radiologischen Inventars in den Beschleunigeranlagen des PSI als Abschirmung. Für diese Gebinde wird anstelle einer Einlagerung in das SMA-Lager ein Freimessen der aktivierten Materialien erwogen. Ebenfalls ist zur Vollständigkeit zu erwähnen, dass die LC1-Behälter nicht die schwersten aktuell vorhandenen Behälter darstellen. Mit den radioaktiven Überresten aus dem Versuchskernkraftwerk Lucens wurden zum Abtransport in das Zentrale Zwischenlager (ZZL) sechs Behälter gefüllt, die heute in der HAA-Halle des ZZL stehen. Der schwerste davon ist 87t schwer. Es ist vorgesehen, diese Behälter neu zu konditionieren, sobald die Annahmebedingungen für das SMA-Lager festgelegt sind.
Die KNS hatte in ihrer Stellungnahme zum Entsorgungsprogramm 2008 (NTB 08-01) die folgende Empfehlung formuliert: Die Lagerkonzepte sollen umgehend einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und die entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hoher Priorität bearbeitet werden. In die Überprüfung soll das gesamte Spektrum von machbaren Konzepten einbezogen werden, die dem EKRA-Konzept genügen. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen den im Sachplanverfahren involvierten Fachgremien des Bundes und der Kantone zur Beurteilung unterbreitet werden. Das ENSI geht in der Beantwortung der Teilfragen c und d davon aus, dass sich die Fragesteller auf diese Empfehlung beziehen.
Die Teilfragen a und b werden von der swisstopo, die Teilfrage b von der Nagra und die Teilfragen c und d vom ENSI beantwortet.
c)
Wie oben ausgeführt, sind die genannten Grossbehälter LC1 und LC2 von der Nagra durch kleinere Behälter (LC-84, LC-86) ersetzt worden. Die Empfehlung der KNS wurde in gemeinsamer Abstimmung zwischen BFE, ENSI und KNS neu formuliert und in die bundesrätliche Verfügung zum Entsorgungsprogramm 2008 aufgenommen, gemäss dem die Nagra im Rahmen des Entsorgungsprogramms 2016 und folgender Programme die folgende Auflage (6.5) zu erfüllen hat: Die Nagra hat in den nächsten Entsorgungsprogrammen aufzuzeigen, dass sie nach aktueller Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, damit die gesetzlich festgelegten Schutzziele beim Bau, beim Betrieb und nach dem Verschluss eines geologischen Tiefenlagers erreicht werden. Im Hinblick auf einen zusätzlichen Gewinn für die Sicherheit sind angemessene Optimierungsmassnahmen aufzuzeigen und zu prüfen. Die Angemessenheit ist dabei im Gesamtzusammenhang zu bewerten (d.h. unter anderem bezüglich Betriebssicherheit, Langzeitsicherheit, Transportsicherheit, Personendosen, Anfall neuer Abfälle, etc.). Gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm 2016 wird durch die Nagra auch die Kostenstudie 2016 einzureichen sein, so dass allfällige Konsequenzen auf die Kosten sichtbar sind. Für das ENSI sind die Kosten jedoch nicht sicherheitsrelevant und werden daher nicht geprüft.
d)
Der Einfluss von Grösse und Gewicht der SMA-Behälter auf die Einengung der Standortgebiete in Etappe 2 SGT ist aus Sicht des ENSI beschränkt: (i) Für alle SMA-Standortgebiete gilt das gleiche Abfallinventar. (ii) Für alle SMA-Standortgebiete sind in Etappe 2 die notwendigen Zugangsbauwerke zu betrachten und dazu (gemäss ENSI 33/170) bautechnischen Risikoanalysen zu erstellen sowie die betrieblichen Risiken beim Transport der SMA-Behälter darzulegen. (iii) Bezüglich der Auslegung der Zugangsbauwerke sind keine signifikanten Einschränkungen durch die SMA-Behälter zu erwarten. Die neuen Behälter sind mit Blick auf deren Masse, Volumen und Gewicht kein „Quantensprung“. Damit ist bei den auf Grösse und Gewicht der Behälter zugeschnittenen Infrastrukturen (Tunnelquerschnitte, Auslegung Hebewerkzeuge) nicht mit einem signifikanten Sicherheitsgewinn zu rechnen. (iv). Kleinere Behälter bedeuten auch mehr Behälter, wodurch sich die Anzahl Transporte im geologischen Tiefenlager erhöhen.
Bezüglich der Kavernengrösse (K09 oder K04, vgl. Tab. A2.3-2 in NTB 08-05) ist festzuhalten, dass kleinere Kavernen auch grössere Lagerflächen benötigen. In diesem Sinne bedeuten kleinere Behälter zwar eine Entlastung der Hebewerkzeuge, können aber auch höhere Anforderungen an den Platzbedarf und die Anzahl der notwendigen Transporte stellen. Eine umfassende Auslegeordnung der Optionen und deren Einfluss auf die Sicherheit werden gemäss Auflage 6.5 (siehe oben) im Entsorgungsprogramm 2016 erwartet.
Referenzen
ENSI 33/170: Anforderungen an die bautechnischen Risikoanalysen und an ergänzende Sicherheitsbetrachtungen für die Zugangsbauwerke in Etappe 2 SGT. Aktennotiz, ENSI, Brugg, Januar 2013
NTB 08-01: Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen. Nagra Technischer Bericht, Wettingen, Oktober 2008
NTB 08-05: Vorschlag geologischer Standortgebiete für das SMA- und das HAA-Lager: Begründung der Abfallzuteilung, der Barrierensysteme und der Anforderungen an die Geologie; Bericht zur Sicherheit und technischen Machbarkeit. Nagra Technischer Bericht, Wettingen, Oktober 2008
NTB 08-06: Modellhaftes Inventar für radioaktive Materialien MIRAM 08, Nagra Technischer Bericht, Wettingen, Juli 2008
NAB 14-104: Erläuterungen zur Verpackung radioaktiver Abfälle im Endlagerbehälter. Nagra Arbeitsbericht, Wettingen, Dezember 2014