In einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. August 2024 steht: „Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Er lehnt die Volksinitiative ab, will aber noch in diesem Jahr einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten, um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klimaschonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom zu sichern.“
Es könnte sein, dass der Bundesrat im Parlament beantragen wird, das Kernenergiegesetz derart anzupassen, dass neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke (KKW) wieder möglich werden. All dies könnte die bisherigen Annahmen für die Einlagerung radioaktiven Abfälle sowie für die zeitliche Dauer der Anlieferungen verändern und somit auch den Verschlusszeitpunkt des geologischen Tiefenlagers (GTL) zeitlich nach hinten verschieben. Zudem sind Bestrebungen im Gange, die ursprüngliche Laufzeitbewilligung der bestehenden KKW weiter zu erhöhen und zu verlängern, sofern die Sicherheit gewährleistet werden kann.
Für die Fragestellenden ergeben sich daraus folgende Fragen bezüglich Planung, Bau, Betrieb und Verschluss eines GTL:
- Sollte jemals eine Kernanlage zur Transmutation von abgebrannten Brennelementen in der Schweiz gebaut werden, dann erhielte die Anforderung nach der Rückholbarkeit von hochaktiven Abfällen aus dem zukünftigen GTL in Nördlich Lägern zusätzlichen Auftrieb. Zudem müsste das GTL gegebenenfalls länger offen und zugänglich bleiben. Welche zusätzlichen Anforderungen u.a. an die Rückholbarkeit, die Bauwerke und die Anlagen könnten sich daraus für das geplante GTL in Nördlich Lägern ergeben?
- Welche Auswirkungen hätte ein im Vergleich zur aktuellen Planung verlängerter Einlagerungsbetrieb und der dadurch nach hinten verschobene Verschlusszeitpunkt auf die baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen an das Tiefenlager, die Oberflächeninfrastruktur, die Zugangsbauwerke und das Lagerkonzept sowie auf die Finanzierung?
- Welche Mengen an radioaktivem Abfall würde ein einzelnes neues KKW, zum Beispiel vom Typ europäischer Druckwasserreaktor (EPR) von der Leistungsklasse Leibstadt, über die erwartete Betriebsdauer hinweg produzieren, die dann in einem geologischen Tiefenlager zusätzlich eingelagert werden müssten?
- Mit welchen zusätzlichen Mengen an radioaktiven Abfällen ist bei einem längeren Betrieb der bestehenden KKW unter Ausschöpfung der maximal erwartbaren Betriebsdauer (beispielsweise 10 Jahre oder 20 Jahre länger) zu rechnen?
- In welchem von der Betriebszeit der laufenden KKW abhängigen Zeitraum dürfte der letzte radioaktive Abfall aus den bestehenden KKW zuerst im Zwischenlager in Würenlingen und dann im geplanten GTL in Nördlich Lägern eintreffen?
- Wie gross sind die nach heutigen Kenntnissen verfügbaren Platzreserven am Standort Nördlich Lägern, die für eine zusätzliche Einlagerung von allenfalls zukünftig anfallenden, bisher nicht inventarisierten radioaktiven Abfällen im Wirtgestein Opalinuston zur Verfügung stehen würden? Welche Auswirkungen hätte die allfällige Nutzung dieser gesamten Platzreserven für die Einlagerung von zusätzlichen Abfällen neuer KKW auf das aktuelle Tiefenlagerprojekt und das Zwischenlager in Würenlingen?
- Wenn das erwartete Abfallvolumen von neuen Kraftwerken in der Schweiz bekannt wäre, welche verfahrensmässigen Möglichkeiten gäbe es dann, um eine auf dem aktuell bekannten Abfallvolumen basierende, bestehende Bewilligung für ein geologisches Tiefenlager derart anzupassen, dass auch die zusätzliche Abfallmenge damit abgedeckt wäre, unter der Annahme, dass die Auslegung des Lagers dies zulässt?
- Welche rechtlichen Bewilligungen müssten für einen verlängerten Einlagerungsbetrieb im aktuell geplanten geologischen Tiefenlager allenfalls angepasst oder neu eingeholt werden?