Periodische Sicherheitsüberprüfung Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk muss alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung – eine sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ – durchführen. Ziel ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durch den Betreiber.