Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit liegt gemäss Kernenergiegesetzgebung beim Betreiber einer Kernanlage. Das ENSI überprüft, ob der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt. Es ordnet alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an. Gemäss seinen Wirkungszielen ist die Aufsichtstätigkeit des ENSI darauf ausgerichtet, dass die Kernanlagen sicher sind. Dabei ist eine Kernanlage umfassend zu bewerten und deren Sicherheit mittels Aufsichtsmassnahmen positiv zu beeinflussen.
Es hängt jedoch nicht nur von deren technischer Ausführung ab, ob eine Kernanlage sicher ist. Ebenfalls wichtig ist das Verhalten der Menschen, die die Anlage betreiben. Die Mitarbeitenden einer Kernanlage sind in eine Organisation eingebunden, deren Kultur ihre Arbeit und damit auch die Sicherheit der Kernanlage massgeblich beeinflusst.
Zusammenfassend erfüllt die Integrierte Aufsicht drei zentrale Anforderungen:
- Nachvollziehbarkeit: Das ENSI verfügt über ein konsistentes, durchgängiges Aufsichtskonzept und Regelwerk. Es befolgt ein einheitliches, auf klaren Kriterien beruhendes Verfahren zur Entscheidungsfindung. Die von ihm angeordneten Massnahmen sind transparent und nachvollziehbar.
- Ausgewogenheit: Das ENSI berücksichtigt die Sicherheitsaspekte einer Anlage umfassend. Neben den Resultaten aus deterministischen und probabilistischen Sicherheitsanalysen gehören dazu auch Erkenntnisse aus dem Betrieb und der Instandhaltung sowie organisatorische Abläufe. Die Gewichtung des Ressourceneinsatzes wird nach der Sicherheitsrelevanz der Aufsichtsgegenstände vorgenommen. Sicherheitsanforderungen und die Art und Intensität der Überwachung werden periodisch hinterfragt, analysiert und wenn nötig angepasst.
- Wirksamkeit: Das ENSI setzt Entscheidungen konsequent um und überprüft deren Wirkung. Falls notwendig, werden zusätzliche Massnahmen ergriffen.