Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen. Das ENSI wird das Urteil nun prüfen.