„In der Schweiz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle dazu verpflichtet, die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine sichere Entsorgung zu erarbeiten, die nötigen Lager zu bauen und auch die Kosten dafür zu übernehmen.“
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Inwieweit müssen die, laut Recherchen der „Sonntagzeitung“ nach der Umarbeitung im Ausland verbleibenden, grossen radioaktiven Abfallmengen aus Schweizer Atomanlagen (bis zu 80% des verschickten Material) mengenmässig und zusammensetzungsmässig im Abfallinventar der NAGRA berücksichtigt werden?
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Inwieweit ist von Schweizer Seite sichergestellt, dass das im Ausland verbleibende und dort weiter eingesetzte Kernmaterial nicht in falsche Hände gerät und z.B. zur Waffenherstellung verwendet werden kann?