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Strahlenexponiertes Personal (Begriffserklärung)

Als beruflich strahlenexponiertes Personal gelten Personen, die durch ihre Tätigkeit eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr, also eine Dosis über dem Grenzwert für die Bevölkerung, akkumulieren können.

Für strahlenexponiertes Personal gilt Dosimetriepflicht.