Bei einer Ultraschallprüfung während der Jahresrevision im Kernkraftwerk Leibstadt war am 28. August 2012 eine Fehleranzeige festgestellt worden. Dabei handelte es sich um einen tiefen, aber nicht wanddurchdringenden Riss. Entsprechend war die Schweissnaht dicht geblieben. Der Fehler war gemäss den Kriterien des ASME-Codes nicht zulässig und musste repariert werden.