Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Anforderungen an die dem ENSI zu erstattenden Meldungen. Die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B02.
Die Revision vom 3. Februar 2023 betrifft eine Änderung des Meldekriteriums unter Kap. 5.1.2.2 Bst. c. Die übrigen Inhalte der Richtlinie ENSI-B03 (Ausgabe Juli 2021) blieben unverändert.