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Sachplan geologische Tiefenlager

Der «Sachplan geologische Tiefenlager» legt fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Konzept zum Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesamt für Energie mit weiteren Behörden und Organisationen entwickelt und 2008 vom Bundesrat genehmigt. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet und dauert rund zehn Jahre. Es ermöglicht eine transparente und faire Standortwahl in drei Etappen.

Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Standortvorschläge zuständig. Ziel der geologischen Tiefenlagerung ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Daher erfolgt die Standortauswahl primär nach sicherheitstechnischen Kriterien (HSK 33/001). Andere Kriterien wie soziale und wirtschaftliche Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Am Ende des Verfahrens werden die Standorte feststehen – je einer für die hochaktiven Abfälle (HAA) und für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) oder ein Standort für alle Abfälle.

Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil BFE, 2008, Abb. 3)
Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Geologische Tiefenlager – Radioaktive Abfälle sicher entsorgen)

Beteiligte Fachstellen

Dokumente zum Sachplan

Hintergrundartikel

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    „Die Daten reichen nicht für eine Einengung auf zwei Standorte“

    Das ENSI hat den Vorschlag der Nagra zur Standortwahl für die Lagerung radioaktiver Abfälle abschliessend beurteilt und hält weiterhin an Nördlich Lägern fest. Auch die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) hat die Dokumentation der Nagra zuhanden des ENSI geprüft. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, erläutert die…

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