Sachplan geologische Tiefenlager
Der «Sachplan geologische Tiefenlager» legt fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Konzept zum Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesamt für Energie mit weiteren Behörden und Organisationen entwickelt und 2008 vom Bundesrat genehmigt. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet und dauert rund zehn Jahre. Es ermöglicht eine transparente und faire Standortwahl in drei Etappen.
- Etappe 1: Auswahl von geologischen Standortgebieten (abgeschlossen)
- Etappe 2: Auswahl von mindestens zwei Standorten (abgeschlossen)
- Etappe 3: Standortwahl
Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Standortvorschläge zuständig. Ziel der geologischen Tiefenlagerung ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Daher erfolgt die Standortauswahl primär nach sicherheitstechnischen Kriterien (HSK 33/001). Andere Kriterien wie soziale und wirtschaftliche Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Am Ende des Verfahrens werden die Standorte feststehen – je einer für die hochaktiven Abfälle (HAA) und für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) oder ein Standort für alle Abfälle.
Beteiligte Fachstellen
- Das BFE leitet und koordiniert das Sachplanverfahren
- Das BAFU prüft und beurteilt Umweltaspekte
- Das ARE prüft und beurteilt raumplanerische Aspekte
- Die KNS verfasst Stellungnahmen zu den Gutachten des ENSI
- Die EGT berät das ENSI in erdwissenschaftlichen Fragen
- swisstopo unterstützt das ENSI in geologischen Fragen
- Das Technische Forum Sicherheit diskutiert und beantwortet Fragen zu Sicherheit und Geologie aus der Bevölkerung
- Die Nagra schlägt Standortgebiete für Tiefenlager vor und reicht das Rahmenbewilligungsgesuch ein