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Sachplan geologische Tiefenlager

Der «Sachplan geologische Tiefenlager» legt fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Konzept zum Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesamt für Energie mit weiteren Behörden und Organisationen entwickelt und 2008 vom Bundesrat genehmigt. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet und dauert rund zehn Jahre. Es ermöglicht eine transparente und faire Standortwahl in drei Etappen.

Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Standortvorschläge zuständig. Ziel der geologischen Tiefenlagerung ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Daher erfolgt die Standortauswahl primär nach sicherheitstechnischen Kriterien (HSK 33/001). Andere Kriterien wie soziale und wirtschaftliche Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Am Ende des Verfahrens werden die Standorte feststehen – je einer für die hochaktiven Abfälle (HAA) und für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) oder ein Standort für alle Abfälle.

Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil BFE, 2008, Abb. 3)
Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Geologische Tiefenlager – Radioaktive Abfälle sicher entsorgen)

Beteiligte Fachstellen

Dokumente zum Sachplan

Hintergrundartikel

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    Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle: Der Umgang mit Ungewissheiten im Sicherheitsnachweis

    Die Nagra wird voraussichtlich 2024 beim Bund ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager einreichen. Anschliessend wird das ENSI den dazugehörigen Sicherheitsbericht prüfen. Die Beurteilung der verbleibenden Ungewissheiten in den Daten und im Prozessverständnis ist für das ENSI zentral.

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    Verringerung der Nutzungskonflikte bei der Tiefenlagerstandortwahl

    Durch die Wahl des Standortes eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle kann es bei der Erkundung und Nutzung von wichtigen Rohstoffen, von Geothermie, Mineralquellen oder Thermen zu Nutzungskonflikten im Untergrund kommen. Im Hinblick auf die Langzeitsicherheit ist es deshalb notwendig, Nutzungskonflikte soweit möglich zu vermeiden. Allfällige sicherheitstechnische Auswirkungen durch Nutzungskonflikte sind ein Kriterium im Standortauswahlverfahren…

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    Strenge Vorgaben für Tiefenlager

    «Ich beaufsichtige zusammen mit weiteren Experten die Suche der Nagra nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Die Nagra muss sich bei ihren Standort-Vorschlägen an den gesetzlichen Rahmen und unsere sicherheitstechnischen Vorgaben halten. Um zu prüfen, ob diese umgesetzt werden und die Vorschläge dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, führen wir auch eigene…

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    Tunnelbau im Opalinuston ist möglich, aber eine Herausforderung

    Beim Bau von geologischen Tiefenlagern im Opalinuston muss darauf geachtet werden, dass das Tongestein auch nach dem Ausbruch der Stollen als wirkungsvolle Barriere funktioniert. Dazu liegen heute schon viele Erkenntnisse vor, die durch weitere Abklärungen noch vertieft werden müssen. Dies ist das Fazit eines Symposiums zum Thema Felsmechanik, das das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zusammen mit…

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    Alternativmethoden bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

    In der Schweiz läuft zurzeit die Standortsuche für geologische Tiefenlager. Diese müssen die Anforderungen für eine langfristige sichere Entsorgung erfüllen. Es besteht ein weltweiter Konsens darüber, dass die Tiefenlagerung in geologischen Formationen die beste Entsorgungsmethode darstellt. In der Schweiz ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beurteilt die Sicherheit der geplanten Tiefenlager.