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Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien.

Diese sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Das ENSI kann im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung mindestens gleichwertig ist.

Zu den Richtlinien.

News

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    ENSI regelt mit neuer Richtlinie die Stilllegung

    Heute hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Richtlinie zur Stilllegung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine neue Richtlinie, mit der die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert werden. Die Richtlinie ENSI-G17 gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.

  • Periodische Sicherheitsüberprüfung
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    Öffentliche Anhörung der Richtlinie zu systematischen Sicherheitsbewertungen

    Das Kernenergiegesetz verpflichtet die Kernanlagenbetreiber, den Betrieb ihrer Anlagen systematisch zu bewerten. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI konkretisiert diese Pflicht nun erstmals in einer Richtlinie.

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    ENSI zieht Richtlinie HSK-R-06 zurück

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie HSK-R-06 „Sicherheitstechnische Klassierung, Klassengrenzen und Bauvorschriften für Ausrüstungen in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren“ per 2. September 2013 zurückgezogen.

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    ENSI gibt erste Richtlinie zur Stilllegung in Anhörung

    Das ENSI will mit seinem Regelwerk neu auch im Bereich der Stilllegung von Kernanlagen die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Hierfür hat es einen Richtlinien-Entwurf in die Anhörung geschickt. Diese ist öffentlich und dauert fünf Monate.