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Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien.

Diese sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Das ENSI kann im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung mindestens gleichwertig ist.

Zu den Richtlinien.

News

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    ENSI aktualisiert Regelwerk zur Aufsicht über Kernanlagen

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ an. Diese Aktualisierung der ENSI-Richtlinien dient der Beseitigung von Doppelspurigkeiten mit der neuen Kernenergiegesetzgebung.

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    ENSI führt IAEA-kompatible Notfallklassierung ein

    Ab dem 1. Mai 2016 gilt eine neue Notfallklassierung, welche mit den Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA kompatibel ist. Diese sehen vor, dass Notfälle entsprechend ihrer Bedeutung für den Notfallschutz klassiert werden.

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    ENSI revidiert Richtlinie zu den Meldepflichten

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI revidiert die Richtlinie ENSI-B03 zu den Meldepflichten der Kernanlagen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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    Das ENSI aktualisiert drei Richtlinien

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.

  • Im Innern des Reaktorschutzgebäudes des KKW Beznau (Block 1) bei der Revision 2004.
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    ENSI setzt Richtlinie zur systematischen Sicherheitsbewertung in Kraft

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat eine neue Richtlinie zur Sicherheitsbewertung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die laufende Bewertung des Betriebs von Kernanlagen.

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    ENSI publiziert Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat den Entwurf einer Richtlinie über die Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke in die öffentliche Anhörung geschickt. Die neue Richtlinie ENSI-G02 ist ein Auftrag aus der Kernenergieverordnung und steht im Einklang mit internationalen Vorgaben.

  • Regelwerk ENSI
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    ENSI-Rat verabschiedet Strategie für das ENSI-Regelwerk

    Das Regelwerk des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert. Das ENSI erlässt eigene Richtlinien nur, wenn dies erforderlich ist, und erarbeitet diese unter Einbezug aller Anspruchsgruppen. Diese Grundsätze sind neu in einer Regelwerkstrategie festgehalten, die der ENSI-Rat verabschiedet hat.

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    ENSI erlässt neue Richtlinie zum Reaktorkern

    Die Richtlinie ENSI-G20 regelt die Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Reaktorkerns sowie der Brenn- und Steuerelemente von Kernkraftwerken. Sie löst auf den 1. März 2015 die Richtlinien HSK-R-60 und HSK-R-61 ab.

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    Neue ENSI-Anforderungen an die periodischen Sicherheitsüberprüfungen von Kernkraftwerken

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Anforderungen an periodische Sicherheitsüberprüfungen PSÜ von Kernkraftwerken auf den neuesten Stand gebracht.