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Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien.

Diese sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Das ENSI kann im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung mindestens gleichwertig ist.

Zu den Richtlinien.

News

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    Das ENSI passt die Richtlinie ENSI-B09 an die revidierte Strahlenschutzverordnung an

    Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-B09 „Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen“ überarbeitet und unterzieht diese nun einer öffentlichen Anhörung. Die Neufassung ist nötig geworden aufgrund der vom Bundesrat verabschiedeten und auf Anfang 2018 in Kraft tretenden revidierten Strahlenschutzverordnung.

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    Das ENSI verlängert die öffentliche Anhörung für die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A05

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verlängert die öffentliche Anhörung für die Richtlinie ENSI-A05 „Probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA): Qualität und Umfang“. Es folgt damit einem Gesuch der Kommission für nukleare Sicherheit KNS, die um eine Fristverlängerung gebeten hat.

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    Öffentliche Anhörung zu Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A05

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie ENSI-A05 „Probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA): Qualität und Umfang“ überarbeitet und schickt diese nun in die öffentliche Anhörung. Eine Neufassung ist unter anderem notwendig, um die Weiterentwicklung des Standes der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

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    Das ENSI hat die Richtlinie zu den Meldevorgaben für Kernanlagen revidiert

    Das ENSI setzt auf den 1. Januar 2017 aktualisierte Meldevorgaben in Kraft. Die revidierte Richtlinie ENSI-B03 sieht unter anderem neu die Meldepflicht vor, falls der Zustand eines Kernkraftwerks von der Auslegung abweicht oder wenn Common-Cause-Fehler festgestellt werden.

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    ENSI aktualisiert Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Auslegungsanforderungen für Kernkraftwerke unter anderem im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Störfälle den neuen internationalen Entwicklungen angepasst und verschärft. Ferner wurden verschiedene Regelungslücken geschlossen und die Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima berücksichtigt. Teil 1 der neuen Richtlinie ENSI-G02 tritt nun in Kraft.

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    ENSI aktualisiert Regelwerk zur Aufsicht über Kernanlagen

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ an.

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    ENSI führt IAEA-kompatible Notfallklassierung ein

    Ab dem 1. Mai 2016 gilt eine neue Notfallklassierung, welche mit den Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA kompatibel ist. Diese sehen vor, dass Notfälle entsprechend ihrer Bedeutung für den Notfallschutz klassiert werden.

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    ENSI revidiert Richtlinie zu den Meldepflichten

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI revidiert die Richtlinie ENSI-B03 zu den Meldepflichten der Kernanlagen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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    Das ENSI aktualisiert drei Richtlinien

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.