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Tiefenlagerung

Mit dem Kernenergiegesetz hat die Schweiz zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle die geologische Tiefenlagerung festgelegt. Damit können die radioaktiven Abfälle langfristig – das bedeutet über viele Jahrtausende – vom menschlichen Lebensraum ferngehalten werden.

Ein geologisches Tiefenlager besteht aus einem Felslabor, einem Pilotlager und dem Hauptlager. Nach Baubeginn wird am Ort des zukünftigen Tiefenlagers zuerst ein Felslabor eingerichtet. In diesem Labor sollen vor Ort Experimente am Wirtgestein durchgeführt und die Eigenschaften des Standortgebiets überprüft werden. Erst wenn die gewonnenen Daten die hohen Sicherheitsanforderungen bestätigen, beginnt der Bau der weiteren Lagerteile: zuerst Pilotlager, dann Hauptlager. Im Pilotlager werden die für das Tiefenlager repräsentativen Abfälle eingelagert und über einen längeren Zeitraum überwacht.

Ein geologisches Tiefenlager wird so ausgelegt, dass die eingelagerten radioaktiven Abfälle im Laufe der Zeit mehrheitlich innerhalb des Lagers zu unschädlichen Stoffen zerfallen. Ein absoluter Einschluss sämtlicher Abfälle über alle Zeiten ist nicht möglich und auch nicht nötig. Das gesamte Lagersystem mit den technischen und natürlichen Barrieren muss aber gewährleisten, dass Radionuklide oder andere Schadstoffe nur in nicht schädlicher Menge in den menschlichen Lebensraum geraten können.

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Hintergrundartikel

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    55. Sitzung des Tiefenlager-Forums: Aktueller Wissensstand zu niedrigen Strahlendosen

    In der vergangenen Sitzung des Technischen Forums Sicherheit wurden Fragen zum Thema ionisierende Strahlung, vor allem im Dosisbereich weit unter einem Millisievert, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Tiefenlager behandelt. Es liegen aktuell keine von internationalen Fachgremien akzeptierten Studien vor, die ein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko von Strahlendosen im Mikrosievert- bis Nanosievert-Bereich zeigen, wie das ENSI…

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    Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle: Der Umgang mit Ungewissheiten im Sicherheitsnachweis

    Die Nagra wird voraussichtlich 2024 beim Bund ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager einreichen. Anschliessend wird das ENSI den dazugehörigen Sicherheitsbericht prüfen. Die Beurteilung der verbleibenden Ungewissheiten in den Daten und im Prozessverständnis ist für das ENSI zentral.

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    Verringerung der Nutzungskonflikte bei der Tiefenlagerstandortwahl

    Durch die Wahl des Standortes eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle kann es bei der Erkundung und Nutzung von wichtigen Rohstoffen, von Geothermie, Mineralquellen oder Thermen zu Nutzungskonflikten im Untergrund kommen. Im Hinblick auf die Langzeitsicherheit ist es deshalb notwendig, Nutzungskonflikte soweit möglich zu vermeiden. Allfällige sicherheitstechnische Auswirkungen durch Nutzungskonflikte sind ein Kriterium im Standortauswahlverfahren…

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    Strenge Vorgaben für Tiefenlager

    «Ich beaufsichtige zusammen mit weiteren Experten die Suche der Nagra nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Die Nagra muss sich bei ihren Standort-Vorschlägen an den gesetzlichen Rahmen und unsere sicherheitstechnischen Vorgaben halten. Um zu prüfen, ob diese umgesetzt werden und die Vorschläge dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, führen wir auch eigene…

  • Bild: ZWILAG
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    Joint Convention: Schweiz seit Tag eins dabei

    Das internationale Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) dient weltweit dem Erreichen und Beibehalten eines hohen Standards bei der Entsorgung. Die Schweiz hat die Konvention bereits in den 1990er Jahren ratifiziert.

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    «Offene und sachkritische Diskussionen»: Die Leiterin der Zwischenhalt-Fachsitzungen im Interview mit dem BFE

    Seit März 2013 hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI elf sogenannte Zwischenhalt-Fachsitzungen im Rahmen des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager durchgeführt. Wie diese Sitzungen abgelaufen sind und warum die Teilnehmer positive Rückmeldungen gegeben haben, erklärt Ann-Kathrin Leuz, Leiterin der Sektion Tiefenlagerung und Sicherheitsanalysen beim ENSI, im Interview mit dem Bundesamt für Energie BFE.

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    Schutz von Mensch und Umwelt muss auch bei Oberflächenanlagen jederzeit sichergestellt sein

    Künftige Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nicht nur der Normalbetrieb, sondern auch Störfälle müssen beherrscht werden. Dies und mehr wurde an einer Informationsveranstaltung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI und des Bundesamtes für Energie BFE aufgezeigt.

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    Tunnelbau im Opalinuston ist möglich, aber eine Herausforderung

    Beim Bau von geologischen Tiefenlagern im Opalinuston muss darauf geachtet werden, dass das Tongestein auch nach dem Ausbruch der Stollen als wirkungsvolle Barriere funktioniert. Dazu liegen heute schon viele Erkenntnisse vor, die durch weitere Abklärungen noch vertieft werden müssen. Dies ist das Fazit eines Symposiums zum Thema Felsmechanik, das das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zusammen mit…

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    Strahlenschutz von A bis Z: Transport von radioaktiven Stoffen

    Jährlich finden rund 50 Transporte mit radioaktiven Stoffen im Aufsichtsbereich des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI statt. Strahlenschutzvorkehrungen sorgen dabei für eine optimale Sicherheit für Mensch und Umwelt.