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Abgaben radioaktiver Stoffe aus KKW

Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffent­lichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als sol­che natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernan­lagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.

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Monatliche Abgaben über Abluft und Abwasser

Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Auch nach Schnellabschaltungen bei Betriebsstörungen müssen Abgabelimiten eingehalten werden

    In Kernkraftwerken kann nach Betriebsstörungen eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst werden, um die Sicherheit der Anlage weiterhin zu gewährleisten. Wenn die Anlage bereits nach kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, ist dies bei Siedewasserreaktoren mit einer kurzfristig erhöhten Freisetzung von radioaktiven Gasen verbunden. Diese liegt weit unterhalb der zulässigen Abgabelimiten.

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    ENSI erstellt einzelne Verläufe zu den radioaktiven Abgaben der Schweizer Kernkraftwerke

    Die Schweizer Kernkraftwerke halten die Grenzwerte für Abgaben von radioaktiven Stoffen ein. Dies zeigen die Berichte und die bilanzierten Daten, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI jährlich veröffentlicht. Ein Einblick in die Abluftdaten am Kamin der Kernkraftwerke zeigt Details.

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    Abgaben der Kernkraftwerke müssen stets gering sein

    Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.

  • ENSI kann Ausbreitung radioaktiver Stoffe berechnen
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    Grenzwert der Radioaktivität hängt von der Häufigkeit des Ereignisses ab

    13. Juli 2012 Hintergrundartikel, Artikel, Erdbeben, Strahlenschutz, Abgaben Drucken Beim Schutz von Kernkraftwerken geht es in erster Linie darum, die radiologischen Auswirkungen für Mensch und Umwelt auch im Notfall tief zu halten. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität festgelegt. Die Betreiber müssen bei ihren Sicherheitsnachweisen belegen, dass sie diese einhalten.

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    Das ENSI überwacht die Radioaktivität aus Kernanlagen

    Radioaktivität ist ein natürlicher Vorgang, der 1896 von Henri Becquerel entdeckt wurde. Der Mensch ist täglich ionisierender Strahlung als Folge von natürlicher und künstlicher Radioaktivität ausgesetzt. Dies kann zu Auswirkungen auf die Gesundheit führen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überwacht deshalb die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen, die Einhaltung der Abgabelimiten sowie die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten…