Diese Frage zum Zweck der Sondierbohrung Benken ist von der Nagra zu beantworten. Die HSK erläutert vorgängig den Begriff „Standortnachweis“.
Zur begrifflichen Klärung:
Die Frage spricht „den eigentlichen Standortnachweis für ein Endlager“ an. Der Begriff „Standortnachweis“ wird in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Wenn aus dem Zusammenhang nicht klar ist, worüber gesprochen wird, können Missverständnisse entstehen.
1. Im Rahmen des Entsorgungsnachweises ist der „Standortnachweis“ einer der drei Teile des vollständigen Entsorgungsnachweises. Die anderen zwei Teile sind: Der Sicherheitsnachweis und der Nachweis der bautechnischen Machbarkeit.
„Der Standortnachweis muss aufgrund dokumentierter Untersuchungsergebnisse zeigen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Wirtgesteinskörper mit den im Sicherheitsnachweis verwendeten Eigenschaften existiert, sodass die Realisierung eines Endlagers im besagten Standortgebiet mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden könnte.“ (HSK Jahresbericht 2002, S. 65)
Der Standortnachweis ist mit Untersuchungen von der Erdoberfläche aus zu erbringen.
2. Gelegentlich wird im allgemeineren Sinn mit dem „Standortnachweis“ der Vorgang oder das Ergebnis der erdwissenschaftlichen Untersuchung und Überprüfung eines vorgeschlagenen Standortes für ein Tiefenlager angesprochen. Diese Verwendung des Wortes ist in der Bedeutung nicht klar festgelegt und es ist vorzuziehen, in diesem Zusammenhang die allgemeineren Begriffe „Standortcharakterisierung“ und „Bestätigung der Standorteignung“ zu verwenden. Die Standortcharakterisierung ist umfassend und kann sowohl Untersuchungen von der Erdoberfläche aus wie auch Untersuchungen in Untertagebauwerken am Ort einschliessen.
Die Frage wird nachfolgend im Sinne der Verwendung 2 beantwortet.