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Strahlenschutz in Kernanlagen

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    Übung mit Lastwagen beim Kernkraftwerk Beznau

    Am Dienstag, 3. März 2026 üben Einsatzkräfte des Bundes, der Armee und des Kernkraftwerks Beznau (AG) den Transport von Notfallmaterial. Dabei werden verschiedene Lasten vom Lager Reitnau (AG) zum Kernkraftwerk transportiert und an unterschiedlichen Absetzpunkten auf dem KKW-Gelände platziert. Die Lärmbelastung für die Bevölkerung wird möglichst gering gehalten.

  • Erdbebengefährdungskarte Schweiz
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    Bei einem 10‘000-jährlichen Naturereignis müssen die KKW die 100-mSv-Grenze einhalten

    Kernkraftwerke in der Schweiz dürfen auch bei sehr schweren und seltenen Naturereignissen nur eine gewisse Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgeben. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Limiten einhalten.

  • Im Innern des Reaktorschutzgebäudes des KKW Beznau (Block 1) bei der Revision 2004.
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    Containmentöffnungen sind auch bei Stromausfall schliessbar

    Ein dichtes Containment ist im Ereignisfall massgeblich, um die Umwelt vor der Freisetzung von Radioaktivität zu schützen. Alle Kernkraftwerke in der Schweiz sind in der Lage, während des Revisionsstillstands Öffnungen im Containment bei einem vollständigen Stromausfall rechtzeitig zu schliessen. Zu diesem Schluss gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

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    Normale Radioaktivitätswerte rund um die Aargauer Kernanlagen

    Die Aeroradiometrieflüge 2014 haben das erwartete Bild gezeigt: In der Umgebung der Kernkraftwerke Leibstadt, Beznau, des Paul Scherrer Instituts PSI und des Zwischenlagers in Würenlingen ZWILAG konnten keine Ablagerungen von künstlicher Radioaktivität festgestellt werden.

  • Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten
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    Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

    Aus allen Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, erfolgen geringe Abgaben von Radioaktivität über die Abluft und das Abwasser. Diese dürfen jedoch keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI kontrolliert deshalb genau, ob zulässige Limiten eingehalten werden.