ENSI-B08/d
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die wiederkehrenden zerstörungsfreien Prüfungen und die entsprechenden Prüfprogramme von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen sowie druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.
Die Richtlinie gilt für die wiederkehrenden Prüfungen gemäss Wiederholungsprüfprogramm sowie für vom ENSI angeordnete Sonderprüfungen.
Die Anforderungen an die Qualifizierung der zerstörungsfreien Prüfungen sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-B07, diejenigen an die Alterungsüberwachung sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-B01. Die Anforderungen an die Instandsetzung, Wartung sowie Funktions- und Integritätsprüfungen sind in der Richtlinie ENSI-B06 enthalten. Die Meldung von Ereignissen durch den Bewilligungsinhaber hat die Vorgaben der Richtlinie ENSI-B03 zu berücksichtigen.