Alle Schweizer Bundesbehörden

R-07 Richtlinie für den überwachten Bereich der Kernanlagen und des Paul Scherrer Institutes

Die Richtlinien der schweizerischen Sicherheitsbehörden legen dar, wie diese ihre gesetzlichen  Aufträge  konkretisieren  wollen.  Den  Projektanten  und Betreibern von Kernanlagen soll damit aufgezeigt werden, nach welchen Kriterien die zuständigen Behörden die Gesuche beurteilen und die Aufsicht durchführen.

Die  vorliegende  Richtlinie  regelt  bauliche  und  organisatorische  Massnahmen,  die  im überwachten Bereich der Kernanlagen und des Paul Scherrer Institutes (PSI) zu beachten sind. Sie basiert grundsätzlich auf den übergeordneten Normen des  Strahlenschutzgesetzes (StSG vom 22. März 1991) und der Strahlenschutzverordnung (StSV vom 22. Juni 1994). Für Laboratorien finden insbesondere Artikel 69 bis 72 der StSV Anwendung.

Die Richtlinie HSK-R-11 (Ziele für den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung im Bereich von Kernkraftwerken) gibt Richtwerte an für die Kollektivdosis des Personals in Kernkraftwerken sowie für die Dosis von Personen, die sich ausserhalb des  überwachten Bereichs aufhalten.

Download

Verknüpfte Dokumente

ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

Weiterlesen