Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Anforderungen an die dem ENSI zu erstattenden Meldungen. Die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B02.
Das ENSI eröffnet am 22. November 2022 die Anhörung zur Änderung des Meldekriteriums unter Kap. 5.1.2.2 Bst. c in der Richtlinie. Die übrigen Inhalte der Richtlinie ENSI-B03 (Ausgabe Juli 2021) bleiben unverändert und sind nicht Gegenstand der Anhörung. Die Anhörung ist öffentlich und dauert bis zum 3. Januar 2023.