Beim Wiederanfahren nach dem Revisionsstillstand 2008 waren zwei sicherheitsrelevante Gleichrichter ausgefallen. Das KKW Gösgen setzte nach der Behebung der Störung das Anfahren fort, obwohl die Ursache des doppelten Ausfalls nicht bekannt war. Damit hat es einen zentralen Grundsatz der Sicherheitsvorsorge verletzt. Zudem hat das KKW Gösgen das Vorkommnis dem ENSI erst im März 2009 gemeldet.