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Etappe 2 des Sachplans: Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten

In Etappe 2 identifizieren die Entsorgungspflichtigen innerhalb der in Etappe 1 genehmigten Standortgebiete unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit, sowie raumplanerischen, wirtschaftlichen und sozioökonomischen Aspekte potentielle Standorte. Aus diesen Standorten werden mindestens 2 Standorte pro Lagertyp zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vorgeschlagen. Etappe 2 ist in folgende Schritte unterteilt:

Bezeichnung von Standorten in den ausgewählten Standortgebieten In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen erarbeiten die Entsorgungspflichtigen unter anderem Vorschläge für die Anordnung der Oberflächenanlagen.

Vergleichende Bewertung und Vorschlag von mindestens 2 Standorten Für alle bezeichneten Standorte führen die Entsorgungspflichtigen quantitative provisorische Sicherheitsanalysen durch. Sie dokumentieren ihr Vorgehen und die Ergebnisse des Vergleichs in einem Bericht und begründen ihre Auswahl von den Standorten.

Überprüfung der Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit Die von den Entsorgungspflichtigen vorgeschlagenen Standorte werden vom ENSI und von den Fachkommissionen (KNS, KNE) überprüft und beurteilt.